Alle Bundestagsabgeordneten müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen, sobald diese 1000 Euro übersteigen. Bundestagsabgeordnete müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen,so entschieden die Karlsruher Richter.
Das Mandat der Abgeordneten sei damit nicht verletzt, entschied das Gericht. Von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten gehen "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Der SPD-Abgeordnete Christian Lange, einer der Initiatoren für die Transparenzregeln, begrüßte die Entscheidung. Der Bundestagspräsident müsse jetzt "unverzüglich das Gesetz umsetzen und die Nebentätigkeiten veröffentlichen", sagte Lange. Mit der Entscheidung werde "die Unabhängigkeit der Abgeordneten gestärkt, Korruption entgegengewirkt und Glaubwürdigkeit angesichts der vielen Skandale der Vergangenheit zurückgewonnen." Nach dem neuen Verhaltenskodex müssen berufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten.




[...] hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Klagen von neun Abgeordneten gegen das Gesetz zur Offenlegung der Größenordnung [...]