Die GEZ gehört zu den Institutionen, denen es ihre Funktion nicht leichtmacht, beliebt zu sein. Im Grunde hat sie keine Chance, gebührenunwillige Rundfunkbenutzer zur Zahlung zu zwingen. Wer ihre drängenden, sich stetig im Ton verschärfenden Aufforderungsschreiben gelassen ignoriert, gegen den hat sie keine rechtliche Handhabe. Wie soll sie die Zahlungsmoral der Gebührenverweigerer ankurbeln?
Die GEZ tut es auf ihre Weise: Sie nutzt geschickt die rechtlichen Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger: Mit Drohgebärden, sich hinziehenden Verfahren und Anonymisierungsstrategien. Wer weiß schon, dass man keineswegs verpflichtet ist, auf die Schreiben portopflichtig zu antworten? Wer weiß, dass die Nachfrage nach dem neuen Besitzer der Geräte und seiner Adresse im Fall einer Abmeldung die Persönlichkeitsrechte verletzt? Wer zahlt nicht lieber angesichts von Vollstreckungsandrohungen, mit denen die GEZ schnell bei der Hand ist, als sich auf ein langwieriges Gerichtsverfahren einzulassen? Wo die Rechtslage unklar ist, versucht die GEZ, die Anonymität der Bürokratie für sich arbeiten zu lassen. Ihre Rechnung ist einfach: Da sie als milliardenschwere Institution in Gerichtsverfahren den längeren Atem besitzt, kann sie es verschmerzen, einen möglichen Prozess zu verlieren. Trotz Widerspruchs gegen ihre Zahlungsaufforderungen verschickt die GEZ weiter Zahlungserinnerungen mit Säumnisgebühren (was ihr der Rundfunkgebührenstaatsvertrag erlaubt), ignoriert und erschwert Abmeldungen, fordert Gebühren und verschickt Zwangsanmeldungen ohne ausreichenden Nachweis. Häufig kehrt sie die Beweislast um: Nicht sie selbst, sondern der Beschuldigte habe nachzuweisen, dass er keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte. Am besten mit einer eidesstattlichen Versicherung.
Die GEZ profitiert von einer unklaren Rechtslage: Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag stellt ihr einen großzügigen Rahmen mit vielen Grauzonen zur Verfügung. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, wem die Beweislast in einem Widerspruchsverfahren zufällt. Auch ein Grundsatzurteil über den Status der Gebührenbeauftragten steht aus: Dürfen sie als selbständige Mitarbeiter der GEZ hoheitliche Tätigkeit ausüben? Würde die Justiz dies negativ beantworten, würde das System der GEZ zusammenbrechen. Das Ergebnis der Rechtslage sind langwierige Prozesse mit unterschiedlichen Ergebnissen, die für Rechtsanwälte eine Zumutung darstellen.





Mein Freund bekommt seit 3 Jahren von der GEZ Rechnungen, obwohl er sich nicht angemeldet hat. Der Betrag der letzten Rechnung liegt schon im 500 euro Bereich. Ihn wird auch schon seit über einen halbem Jahr mit den Zwangsvollstrecker gedroht. Er hat auf diese Rechnungen noch nicht schriftlich reagiert, da die Briefe eh nicht von der GEZ für voll genommen wird. Wir haben auch schon sehr oft über diversen Hotlines versucht dort jemanden zu erreichen, aber niemend geht ran.
Hallo Katharina,
ja, das gleiche ist mir auch passiert, nachdem ich arbeitslos wurde und die GEZ nicht mehr bezahlen konnte, habe ich sie abgemeldet. Das wurde auch bis zur Anzeigen-Androhung (meinerseits) ignoriert und immer weiter Mahnungen geschrieben. Wie kann ein Betrüger - in dem Fall also die GEZ - Fairness erwarten??
Ich telefonierte dann (ist auch sehr teuer) und hatte erst nach vielen Versuchen jemand am Apparat. Ich solle meinen TV entsorgen???!! Dafür wollte ich Kostenerstattung, er ist doch mein Eigentum, oder? Ein Nein von der anderen Seite. Mit welchem Recht, welcher Paragraph steht dahinter?? Ich kann ja in einigen Monaten wieder Arbeit haben, dann ist mein Gerät weg, denn im eigenen Keller darf er nicht sein, obwohl dort kein Empfang ist.
Eine solche Zumutung empfinde ich in einem Rechtsstaat als Betrug seitens einer staatlichen Einrichtung. Dazu lässt sich wohl nur noch von mehreren Betroffenen per Verfassungsklage etwas unternehmen.
Das gleiche gilt auch für PC-Internet Gebühren. Es gibt jetzt ein Urteil aus Koblenz, dass wir ein Grundrecht auf Informationen haben, und wenn ich diese aus dem Internet beziehe, ohne dort fernzusehen oder Radio zu hören, so habe ich dafür bereits meine Internetgebühren bezahlt. Das darf nicht nur für Rechtsanwälte gelten.
Freundliche Grüße
ARD und ZDF sind in meinen Augen gleich zu setzen mit Pay-TV-Sendern. Bei Pay-TV kann hat man die feie Wahl zu sagen, ob man diesen Sender sehen möchte, und hierfür Abgaben entrichtet oder nicht. Bei ARD und ZDF hat man diese Wahl zwar auch, muss aber dennoch Abgaben entrichten obwahl man dieses Programm nicht schaut. Dies ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Wahl der Informationsfreiheit.
Alle Diskussion um die Abschaffung der GEZ bringt meines Erachtens nur was, wenn sich Personen zusammen schiessen und vor den europäischen Gerichtshof eine Klage einreichen. dies erfordert jedoch einen versierten Anwalt und finanzielle Mittel.
Mösste ARD und ZDF ihre Programmgestaltung aus Einnahmen finazieren, wie es die Privaten machen, gäbe es wohl die Öffentlich Rechtlichen über kurz oder lang nicht mehr.
Die GEZ argumentier ja, dass die Gebühren für alles Anstalten seien. -Dies stimmt eben nicht.
Ein Erfolg gegen die Gebühren-Abzocke kann also nur fruchten, wenn durch Gesetze ausserhalb der BRD und den Lobbyisten, druck auf die Bundesregierung gemacht wird. as Europäische Parlament sollte hier das geeinete Instrument sein, Änderungen herbei schaffen, und ADR und ZDF so einzustufen was sie eigentlich schon immer waren: PayTV-Sender.