Der Chaos Computer Club (CCC) hat den von Bundesinnenminister Schäuble befürworteten Entwurf für ein neues BKA-Gesetz auf seiner Website veröffentlicht, der dem CCC zugespielt wurde. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wie etwa die weiträumige Umgehung des Richtervorbehalts für Online-Durchsuchungen oder die Einschränkung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert der CCC in einer Pressemitteilung. Der Entwurf hat es in sich. Der Bundesinnenminister will dem BKA deutlich mehr Befugnisse zur heimlichen Überwachung der Bevölkerung verschaffen, als bisher bekannt wurde. So sollen nicht nur unmittelbar Terrorverdächtige überwacht werden, sondern auch "Kontakt- und Begleitpersonen", wenn "die Verhütung dieser Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Nach welchen Kriterien das im Einzelfall entschieden werden soll, sagt der Gesetzentwurf nicht. Zu den vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen gehört nicht nur die Rund-um-die-Uhr-Beschattung sondern auch der "Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise" sowie von "Vertrauenspersonen" und "verdeckten Ermittlern" (V-Leute). Die V-Leute sollen auch heimlich die Wohnung von Überwachten betreten dürfen, "bei Gefahr im Verzuge" sogar ohne richterliche Genehmigung.
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