Arcor soll seinen 2,4 Millionen DSL-Kunden den Zugang zum US-Porno-Portal Youporn sperren. Das hat das bestätigte das Landgericht Frankfurt per Einstweiliger Verfügung bereits in der letzten Woche.
Begründung: Youporn prüft das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen.
Bemerkenswert an dieser Verfügung: Ein deutscher Internet-Provider haftet damit angeblich für Inhalte auf ausländischen Seiten mit. Wenn diese Verfügung Bestand hat, drohen allen deutschen Providern unangenehme Verfahren. Bislang ist allerdings nur Arcor betroffen – Kunden von T-Online, Freenet oder Alice können weiterhin die Yourporn Website aufrufen. Beantragt hatte die Einstweilige Verfügung gegen Arcor die Kirchberg Logistik GmbH, ebenfalls ein in Deutschland ansässigen Porno-Anbieter. Die Firma aus dem niedersächsischen Seesen betreibt ihr Angebot- angeblich mit aufwendiger, teurer Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze.
Deshalb klagte Kirchberg Logistik in Frankfurt gegen unzulässigen Wettbewerb per Rechtsbruch. Mario Brunow, Geschäftsführer der Video Buster Gruppe “Der Wettbewerber Youporn verschafft sich mittels Rechtsbruch (???) einen enormen Vorteil gegenüber uns. Und Arcor hilft dabei.”
Das Landgericht folgte dieser Argumentation. Die Einstweilige Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) untersagt es Arcor, seinen Kunden Zugang zu Youporn.com zu ermöglichen, solange dort
* “pornographische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung verbreitet werden”
* solche Darbietungen ohne eine Altersverifikation mit “persönlicher Identifikation des Nutzer, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens” zu sehen und
* “tierpornographische Darbietungen verfügbar” sind.
Kommt Arcor dem nicht nach, kann das Gericht bei Verstößen in jedem Einzelfall ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate gegen die persönlich haftenden Gesellschafter verhängen.
Arcor-Firmen-Sprecher Michael Peter will den Fall derzeit nicht kommentieren: “Wir können uns erst dazu äußern, wenn die Verpflichtung zur Sperrung in Kraft getreten ist. Bisher wurde die entsprechende Einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt, wir bereiten uns darauf vor.” Der Internet-Provider kann nun Widerspruch einlegen und verlangen, dass die Sache mündlich verhandelt und dann per Urteil entschieden wird.
Zumindest bis dahin muss Arcor Youporn.com blockieren.
Der Fall ist beispielhaft für die absurde Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems bei Online-Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich endgültig bestätigt, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer aufwendig prüfen müssen. Nur wie man Anbieter, etwa aus den Vereinigten Staaten, dazu bringt, ist völlig unklar.
Der Streit um Arcor und Youporn könnte zu einem Präzedenzfall für Providerhaftung in Deutschland werden. Setzt sich die Linie des Frankfurter Landgerichts durch, sind für Provider unangenehme Folgen i allen Bereichen denkbar.




[...] Frankfurt gerade von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt mit einer einstweiligen Verfügung zum Geschäftszeichen 2-06 O 477/07 die rechtlichen Grundlagen dafür gelegt hat, dass auch um das deutsche Internet herum eine [...]
Die Macher des amerikanischen Porno-Portals Youporn haben ein bestechend simples Geschäftsmodell: Sie zeigen im Web alles, was in Kalifornien erlaubt, in Deutschland aber strikt verboten ist. Und sie beschaffen das Material nicht mal selbst, sondern lassen einfach jedermann beliebig Filmchen hochladen: Pornografie ohne Altersprüfung zum Beispiel, aber auch in Deutschland generell verbotene Tierpornografie. Deutsche Jugendschützer sind machtlos: Youporn steht auf dem Index, ist aber weiter problemlos zu erreichen. Schützenhilfe bekommen die Jugendschützer nun ausgerechnet von einem deutschen Anbieter von Online-Erotik. Die niedersächsische Kirchberg Logistik GmbH – Betreiber des jugendschutzkonformen Filmportals Sexyfilms.de – hat vorige Woche am Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die Arcor zur Blockade von Youporn verpflichtet (mehr…). Der Beschluss ist offenbar Teil einer größeren Abmahnwelle gegen deutsche Internet-Provider.
Nachdem SPIEGEL ONLINE von Dritten Hinweise auf weitere Verfahren erhielt, bestätigte Kirchberg Logistik auf Anfrage, dass 19 Abmahnungen an deutsche Provider verschickt worden sind. Sascha Möllering, Marketing Manager bei der Videobuster-Firmengruppe, zu der die Firma gehört: “Unsere Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Kielnet und Tele2 werden noch die Landgerichte in Kiel und Düsseldorf verhandeln. Gegen weitere Provider gehen wir derzeit noch nicht gerichtlich vor.” Die in den Abmahnungen gesetzten Fristen laufen laut Möllering an diesem Freitag ab.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512821,00.html