Musikindustrie erschafft künstlich Kriminelle, Staatsanwaltschaften werden zu Handlangern degradiert…
Frühmorgens klingelt es Sturm an der Haustür. Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmt in den folgenden anderthalb Stunden alle Computer und Datenträger des selbständigen Grafikers, der mit seiner Familie im Grünen lebt und arbeitet. Die PC-Ausstattung wird der Familienvater nie wiedersehen. Sie wird öffentlich versteigert. Alle beruflichen Unterlagen sind weg, sämtliche Sicherungskopien, die Aufzeichnungen fürs Finanzamt, sogar die privaten Familienfotos. Der Anlass für dieses spektakuläre Eingreifen der Staatsmacht ist banal: Der 13 Jahre alte strafunmündige Sohn hat Musik aus dem Internet kopiert. Später stellt das zuständige Gericht das Verfahren ein: „Eine Bagatellstraftat“. Aber für den Selbständigen wird es eng: Anwaltskosten von 5000 Euro, ein halbes Dutzend Aufträge futsch, und in der Siedlung gilt der Mann nach der morgendlichen Aktion als höchst verdächtig.
Die Episode ist nicht erfunden. Sie ist Alltag in Deutschland. Um zu verstehen, was hier vorgeht, muss man einen Blick auf die Musikindustrie werfen. Sie ist durch den Rückgang der CD-Verkäufe und den Einbruch der Umsätze angeschlagen. Und noch viel mehr durch die Musik im Internet. Das Kopieren von digitalen Inhalten ist längst zum selbstverständlichen Umgang mit Kulturgütern geworden. Wie die Zeitungsleser am liebsten alle Artikel kostenlos im Netz lesen wollen, soll Musik gleich im MP3-Format auf dem iPod landen. Die CD im Ladengeschäft gilt der jungen Online-Generation als Relikt der Vergangenheit, und „die Plattenfirmen gehen langsam, aber sicher ein“, wie Bela B. von der Rockband „Die Ärzte“ sagt. Damit steht er nicht allein. Stars wie Madonna kehren der Plattenindustrie ganz den Rücken. Prince legt sein neues Album „Planet Earth“ kostenlos einer Zeitung bei, und Gruppen wie Radiohead, Nine Inch Nails und The Charlatans bringen ihre Titel über das Internet unter die Leute – den Preis bestimmt der Käufer selbst. Wie immer kann man auf den gesellschaftlichen Wandel in vielerlei Weise reagieren. Die Zeitungsverlage üben sich in geschmeidiger Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Die Musikindustrie ist hingegen der Ansicht, dass ihr allein Justiz und Politik aus der Krise aufhelfen können.
Der Stein des Anstoßes sind Tauschbörsen im Internet, die nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung von 7,5 Millionen Deutschen genutzt werden, ganz überwiegend von Kindern und Jugendlichen. Diese Tauschbörsen sind riesige Flohmärkte für digitale Medieninhalte. Das Einstellen der Daten ist kostenlos. Alle Arten von Bildern, Filmen, Musikstücken und Spielen sind darin zu finden. Auf sie greift man mit speziellen Programmen zu, dem Tauschbörsen-Client. Nach der Installation definiert man einen Ordner als „Shared Folder“, der nun allen anderen Nutzern des Rings zugänglich ist. Schon kann es losgehen mit dem „Filesharing“. Früher wurden serverbasierte Netze verwendet wie das bekannte Kaazaa. Jeder Nutzer loggte sich in Server ein, speicherte dort seine Bestände und holte sich von dort Neues ab. Heutige Tauschbörsen-Netze arbeiten dezentral. Die Daten befinden sich auf den PCs der Nutzer. Die Server bilden lediglich die Knotenpunkte, stellen also die Verbindungen zwischen den einzelnen Computern her. Diese sogenannten Peer-to-Peer-Netze wie Gnutella oder Emule sind kaum zu greifen. Sperrt man einen Server, tauchen medusenartig zehn neue auf. Technisch ausgereifter arbeitet das Bit-Torrent-Netz. Findet der suchende Rechner beispielsweise die gewünschte Datei auf zehn anderen PCs, lädt er gleichzeitig von allen und setzt die Teile automatisch zusammen. So erreicht man sehr hohe Downloadraten.
Das Dateitauschen oder Filesharing ist einfach: Wer Musikstücke aus dem Netz holen möchte, gibt im Client-Programm den Titel oder Interpreten ein und bekommt meist schnell die Angebote angezeigt. Ein Klick, und schon beginnt der Download. Das ist bislang nicht strafbar. Wohl aber das gleichzeitige Zurverfügungstellen für andere Nutzer, der „Upload“. Setzt man die „Uploadrate“ herunter oder sperrt das Hochladen ganz, erhält man auch weniger Download-Tempo, denn eine Tauschbörse lebt vom gegenseitigen Geben und Nehmen. Mit dem neuen Urheberrecht zum 1. Januar will die Bundesregierung erreichen, dass auch der Download „offensichtlich rechtswidriger Angebote im Internet“ verboten sei. Der Gesetzestext ist aber nicht präzise und lässt noch viele Fragen und Interpretationen offen.
Die Musikindustrie kennt die Tauschnetze bestens und setzt hier mit ihren Fahndern an. Ab einer Menge von 400 Dateien – etwa dem Inhalt von 20 bis 40 Musik-CDs – im freigegebenen Ordner am eigenen PC kommt man in das Visier der privaten Sheriffs. Und der Staatsanwälte. Denn die Fahnder der Musikindustrie müssen die reale Person hinter der Internet-IP-Adresse des Nutzers ermitteln. Dazu brauchen sie die Justiz. Ihr Vorgehen ist immer gleich: Sie versuchen, zwei Dateien deutscher Künstler von der Festplatte des Internetnutzers zu laden und so das „Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte“ zu beweisen. Zusammen mit den Verbindungsdaten erfolgt die Strafanzeige. Nun beginnt ein abstruses Spiel: Die Strafanzeige soll keineswegs zu einem Gerichtsverfahren führen, sondern dient allein dazu, Name und Adresse des Musiktauschers von seinem Provider – wie etwa T-Online – zu erfahren. Der Provider muss nur auf richterliche Anordnung reagieren. Das ist der Sinn des Strafantrags. Aber der Staatsanwalt wiederum muss nur tätig werden, wenn die Ermittlung tatsächlich der Strafverfolgung dient. Die Musikindustrie wiederum will an den Abmahnungen verdienen.
Die Staatsanwälte werden so zu Datenbeschaffern der Musikindustrie. Sie fühlen sich missbraucht. Viele lehnen deshalb die Bearbeitung solcher Anträge ab, wie Michael Grunwald, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, erläutert: Hintergrund ist die massive Steigerung von Anzeigen. Gingen dort 2005 etwa 60 Verfahren ein, waren es 2006 fast 500 und 2007 allein im ersten Halbjahr schon 1577. Da hier unentgeltlich nur Musik getauscht wird und der „Straftäter“ in erster Linie den noch erlaubten Download anstrebt, besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung: „Ich stelle häufig das Verfahren sofort ein, da es sich um ein Bagatellvergehen handelt“, sagt Staatsanwalt Wiedemann aus Offenburg und spricht offen von der Behinderung bei der Bearbeitung anderer Strafanträge durch die Serienbriefe der Musikindustrie. In Hamburg wird derzeit ein Staatsanwalt pro Tag mit 200 Anzeigen zugeschüttet. Waren es in ganz Deutschland von 2004 bis 2006 insgesamt 20.000 Anzeigen, sind es von Januar bis Spätsommer 2007 allein 30.000. Jeden Monat kommen weitere 5000 dazu.
Stellt ein Staatsanwalt das Verfahren nicht ein, wendet er sich an den jeweiligen Provider. Oft, ohne sich von einem Richter autorisieren zu lassen. Das Zuordnen der Bestandsdaten zu der IP-Adresse ist auch für die Provider mit viel Zeit und Mühe verbunden. Dafür erhält das Unternehmen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro, für die der Steuerzahler aufkommt. Und die Entschädigung fällt gegebenenfalls doppelt an, wenn beispielsweise jemand Kunde von 1&1 ist und auf gemietete Leitungen der Telekom zurückgreift. Die Nutzerdaten erhält der Staatsanwalt, der sie eigentlich nicht braucht, da es kein staatliches Interesse an einer Bestrafung gibt.
In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft deshalb das Verfahren ein, und damit beginnt die Abmahnaktion der Musikindustrie. Ihre Anwälte erhalten Akteneinsicht und die Nutzerdaten. Nun bekommt der Tauschbörsen-Nutzer eine schriftliche Abmahnung. Egal, ob 400 oder 40.000 Dateien getauscht wurden, der Brief ist bis auf wenige Zahlen gleich und endet mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Beschuldigte zurücksenden möge. Oder er landet wegen zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie vor Gericht.




[...] Wer aber glaubt die USA ist weit weg, der irrt, die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte gehen in Deutschland auch immer verschärfter vor und werden ab dem 01.01.2008 noch einen Zahn [...]