Eingeschränktes Recht auf Gegendarstellungen…
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht. Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen berechtigen den Betroffenen hingegen grundsätzlich nicht dazu, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Das ist dem Beschluss (1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007) zufolge nur dann möglich, wenn sich durch die Berichterstattung eine Aussage “als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss”.
Verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahre 2004. Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” veröffentlichte einen Artikel über die zivilgerichtliche Verurteilung einer Privatperson zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, die für angeblich im Zweiten Weltkrieg verloren gegangenes Aktienvermögen geleistet worden waren.
1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007




[...] mal ist es durchaus erfreulich, dass das Oberlandesgericht Hamburg in dem Fall aus dem Jahre 2004, wo es wie schon beim skandalösen Stolpe-Urteil um mehrdeutig [...]