Irrenhaus Deutschland…
Ginge es nach der Musikindustrie könnte sie schon bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen.
Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen.
Das neue Gesetz, das angeblich die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.
Das diskutierte Gesetz gäbe der Musikindustrie damit die Möglichkeit, gegen sog. Raubkopierer vorzugehen…also gegen jeden, der Tauschbörsen nutzt.
Bislang mussten die angeblichen Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom sog. Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige geprüft und evtl. daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. „Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran“.
Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften ganz wegfallen dann soll auch ein (jedes) Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben. Kommt dieses Gesetz durch…dürfte es in Deutschland in kürzester Zeit zu einer ganzen Lawine von Prozessen gegen Tauschbörsennutzer kommen…der User als Freiwild einer völlig außer Rand und Band geratenen Musikindustrie und deren Abmahnanwälten a la C.Rasch.
Die Ereignisse der Vergangenheit lassen schlimmstes befürchten…
Nach den derzeit geltenden EU-Richtlinien seien die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, Telekommunikations- unternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg weiter. Allerdings könnten die Mitgliedstaaten eine solche Verpflichtung durchaus vorschreiben, solange zwischen Urheberrechtsschutz und Datenschutz ein Gleichgewicht gewährleistet sei.
Letztendlich hängt es demnach von der Gesetzgebung des einzelnen EU-Landes ab, ob Telekommunikationsfirmen bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen personenbezogene Daten ihrer Kunden preisgeben müssten.
Das Bundesjustizministerium bereitet nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor, der dies ausdrücklich ausschließt. Zu Strafverfolgungszwecken ist der Zugriff auf die Verbindungsdaten von Telekommunikations-firmen dagegen erlaubt, dies schreibt das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.
Rechtssache C-275/06
Anstatt mit neuen Verkaufsmodellen endlich für Absatz und Umsatz zu sorgen, versucht die deutsche Musikindustrie stattdessen durch verstärktes Lobbying Druck auf die Politik auszuüben, damit diese (die Politiker) effektive Maßnahmen gegen Filesharing (dt. „gemeinsamer Dateizugriff“, oder „Dateien teilen“) ergreifen.
Was für ein Irrsinn…
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[...] sichtlich unbeeindruckt, hat vergangenen Freitag der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nachdem genau das was Staatsanwä…, Wirtschaftsunternehmen erlaubt. Jeder abmahnwillige Vertreter der Content-Mafia kann, nach [...]
Da kann die sogenannte Musik Industrie machen was sie will, und wenn die sämtliche Volksverarscher der Welt kauft, so wird sie dennoch verenden, und zwar, weil sie seit mindesten 20 Jahren kein einziges hörenswertes Werk herausgegeben hat.
Und das hat die selbst gemacht!