Auskunftsanspruch gegen Internetprovider
April 9, 2008 von dobermann projekt
Bereits gestern hatten wir darüber geschrieben das der Rechtsausschuss des Bundestags den Weg für die Musikindustrie mit einem Auskunftsanspruch gegen Provider zur Verfolgung der deutschen User freimachen wird. Mit diesem Auskunftsanspruch wird jeder User zum Freiwild erklärt der Tauschbörsen nutzt, dabei ist es egal ob nur ein Musiktitel oder eine Datei auf den eigenen Rechner geladen wird.
Mit dem Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie z.B. Internetprovider wird es möglich, die Identität von Rechtsverletzern (?) aufzudecken.
Das bedeutet, das jeder in’s Fadenkreuz der selbsternannten Ermittler gerät/geraten wird… der auch nur ein einziges mal eine Tauschbörse besucht um sich evtl. ein Hörbuch auf seinen Rechner zu laden.
Ebenfalls egal dabei ist, das dieser Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen “im gewerblichen Ausmaß” greifen soll.
Im “gewerblichen Ausmaß” handelt der User -nach Auffassung der Musikindustrie- wenn er sich z. B. ein (1) komplettes Album seiner Lieblingsband auf seine Festplatte zieht.!
Dieser Auskunftsanspruch gegen Provider richtet sich somit nicht gegen die gewerblichen Anbieter von Dateien in Tauschbörsen, sondern einzig und allein gegen die Endverbraucher.
Die abschließenden Lesungen (und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs) am Freitag dem 11.04.2008 wird in der Sache selbst, keine wesentlichen Änderungen mehr beinhalten.
Mit diesem Auskunftsanspruch wird faktisch der Weg zu massenhaften Abmahnungen geebnet, Kinder und Jugendliche (hauptsächliche Nutzer von Tauschbörsen) werden zu Kriminellen abgestempelt…
Einen sehr guten Beitrag dazu gibt es bei heise.de




