Ebenfalls gestern berichteten wir über eine Anwältin aus München… deren einziges Ziel es zu sein scheint, sich selbst in der Öffentlichkeit restlos zu demontieren.
Richtig, es geht um die Noch-Rechtsanwältin Katja Günther.
In deren Namen werden in den letzten Monaten und Wochen massenhaft Mahnungen an Internet-Nutzer verschickt weil diese sich angeblich auf kostenpflichtigen Seiten angemeldet haben sollen.
Die Rechnungen gleichen sich, der Ton ist immer der selbe. Es wird dem Nutzer gedroht was das Zeug hält…hauptsache er zahlt.
Nun, Einträge und Meinungen zur Person der Katja Günther finden sich im Internet tausende, das diese Meinungen durchweg negativ ausfallen…versteht sich von selbst.
Frau Günther hat es, wie schon ihre Vorgänger Grafenreuth, Hoeller, Tank, Lürmann etc… auf dem Gebiet des Abmahn-Unwesens zu zweifelhaften Ruhm gebracht und kann nun die “Früchte ihrer Arbeit” ernten.
Wie gestern berichtet, hat die Anwaltskammer München bereits die erforderlichen Schritte gegen Frau Katja Günther eingeleitet.
Damit aber nicht genug, der Druck der Öffentlichkeit (Meinungen, Berichte etc.) ist so groß geworden…das jetzt auch Golem über die Praktiken dieser Anwältin berichtet.
Hier der ganze Beitrag bei golem.de
Fazit: Die von Katja Günther verfolgten Nutzer sollten auf keinen Fall zahlen, stattdessen Strafanzeige erstatten bzw. den Verbraucherschutz informieren und im Internet über ihre Erlebnisse berichten.
Update:
Auch heise.de berichtet heute über die Machenschaften von Frau Katja Günther in einem längeren Beitrag.
Zitat: “Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!”




Über so eine komische Masche berichtete doch gerade sogar die dpa:
“Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart verschickt zurzeit eine Anwältin aus München massenhaft Schreiben, in denen sie Webnutzer im ganzen Bundesgebiet zur Begleichung der Rechnung eines Internetanbieters auffordert. Betroffen seien Nutzer von Webseiten zur Routenplanung, Hausaufgabenhilfe oder Berufswahl. Begründet werde die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag. Dieser ist den Verbraucherschützern zufolge jedoch nie zustande gekommen, weshalb keine Zahlungspflicht besteht.”
Quelle:
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/154268/
Welche “Anwältin aus München” mag dpa bloß meinen? In jedem Fall darf man der Anwältin gratulieren. Es mit der plumpen Masche bis in die dpa zu bringen, das schafft nicht jeder.