Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre in Sachsen ist gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz Haftbefehl erlassen worden. Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft Dresden vom Freitag besteht der dringende Verdacht, dass der Mann Dienstgeheimnisse und eine besondere Geheimhaltungspflicht verletzt habe. Der Haftbefehl
war bereits vergangene Woche wegen Verdunkelungsgefahr erlassen worden und wurde inzwischen wieder gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zuvor hatten Ermittler die Wohnung des Mannes durchsucht. Es gehe um die mögliche Übermittlung von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz an Unbefugte, hieß es weiter. Insbesondere handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um die Weitergabe von Material an den Autor Jürgen Roth, der dieses in seinem Buch «Anklage unerwünscht» verarbeitet habe. Wann das Verfahren abgeschlossen werde, sei derzeit noch nicht absehbar. Eine Datensammlung des inzwischen aufgelösten Referats Organisierte Kriminalität hatte vor einem Jahr die sogenannte sächsische Korruptionsaffäre ausgelöst. Teile des Materials waren in die Öffentlichkeit gelangt. In den umfangreichen Materialien sollen Hinweise auf mögliche kriminelle Netzwerke in Sachsen enthalten gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Ermittlungen in dem Fall vor einigen Wochen eingestellt. Zuvor hatte sie nach eigenen Angaben rund 150 Zeugen vernommen, um die von Kindesmissbrauch bis zur Strafvereitelung im Amt reichenden Vorwürfe aufzuklären.
Sachsens Verfassungsgerichtshof in Leipzig verhandelt am 11. Juli über die Herausgabe von Akten an den Landtags-Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Geplant sei eine mündliche Verhandlung. Hintergrund ist die Weigerung der Staatsregierung, dem Ausschuss Dokumente zur Verfügung zustellen. Die Regierung hält den Ausschuss, der auf Betreiben der Opposition eingesetzt wurde, für verfassungswidrig. Er soll die Verantwortung von Mitgliedern der Regierung für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke im Freistaat beleuchten.
Die im vergangenen Jahr hochgekochte Affäre dreht sich um geheime Dokumente des Verfassungsschutzes. Diese belegen, dass Politiker, Justizbeamte und Polizisten in kriminelle Netzwerke verwickelt seien. Im Herbst waren externe Prüfer auftragsgemäß zu dem Schluss gekommen, dass die Dokumente des Verfassungsschutzes aufgebauscht worden seien. Die Regierung betrachtet die Vorwürfe zum „Sachsen-Sumpf“ als entkräftet. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden sah bei ihren bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte für Straftaten. Der Untersuchungsausschuss arbeitet weiter.




[...] im Sachsen-Sumpf in bewährter Manier weiter. Im Toxic-Blog ist unter dem Titel “Sachsen-Sumpf… Aufklärung unerwünscht…” zu lesen: “Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre in Sachsen ist gegen einen [...]