Es ist ein offenes Geheimnis, dass für mich viele Journalisten im nachrichtendienstlichen Bereich unfähig sind erfolgreich zu recherchieren. Neu ist aber auch für mich, dass eine namhafte Journalistin unfähig ist zu lesen.
Nach der Hauptverhandlung in Sachen „BND vs. R-Archiv.de“ (Mai 2008) wollte ich mich mit einem in England lebenden Journalisten (auf dessen Wunsch) treffen – einem Mitglied des Gesprächskreises ehemaliger Nachrichtendienstler.
Warum sich diesem Treffen eine namhafte Journalistin anschloss, blieb mir ein Rätsel. Ich hatte sie nicht eingeladen, weshalb ich meinem Unmut über ihre Anwesenheit freie Fahrt ließ.
Es kam zum offenen Schlagabtausch, in dem ich feststellte:
• „… Ich kann Sie nicht einschätzen. Ich möchte deshalb keinen Kontakt zu Ihnen und verbiete mir auch weitere Versuche, mit mir Kontakt aufzunehmen…..“
Sie konterte mit der Behauptung, dass ich namentlich in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in Sachen Uwe Barschel auftauchen würde, als „Strippenzieher“ des Waffenhandels mit Libyen.
Im Artikel »Norbert Juretzko und der Fall Uwe Barschel« bestritt ich die Existenz derartiger Akten. Dies veranlasste die „junge Dame“ mir drei Seiten aus den Ermittlungsakten in Kopie per „Gelber Post“ zuzusenden.
Tatsächlich ist in diesen drei Seiten von einem Rechtsanwalt R…..(*) die rede. Der Informant wirft meinem Namensvetter vor, Geldwäscher der KoKo, federführend in einem Wirtschaftsverbrechen zu sein und den Waffenhandel der DDR 1983/1984 mit dem Irak koordiniert zu haben.
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