Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Krankenkasse DAK wegen ihres Umgangs mit Patientendaten schärfstens kritisiert.
So sind in den vergangenen Monaten 200.000 Datensätze chronisch Kranker an eine Firma übermittelt worden, die diese Patienten angeblich berät.
Schaar erläuterte, dass es aus seiner Sicht keinerlei Rechtsgrundlage für diesen Vorgang gebe – die Datenweitergabe ist somit illegal erfolgt.
Das Unternehmen Healthways kontaktiert über Callcenter chronisch Kranke. Dabei sind angeblich Krankenschwestern und Pfleger Gesprächspartner. Mit diesem Programm sollen Krankenhauseinweisungen vermieden und Kosten gesenkt werden.
Auf Seiten der DAK sieht man sich im Recht, da eine Datenverarbeitung angeblich im Auftrag (der Patienten) erfolgt sei.
Schaar ist da anderer Meinung und sagte:
Datenverarbeitung im Auftrag heißt, dass mit dem Patienten im Detail exakt festgelegt wird durch die Kasse, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden. Aber hier geht es um sehr viel mehr. Es geht hier um die Beeinflussung des Verhaltens der Versicherten.
In einer ersten Stellungnahme wies die DAK zwar darauf hin, dass die Kassenpatienten ihre Teilnahme an dem Programm schriftlich bestätigt haben. Interessanterweise sagte aber der Geschäftsführer von Healthways International GmbH, Michael Klein, das genaue Gegenteil,
die Weitergabe der Patientendaten durch die DAK sei ohne Einverständniserklärung der Patienten erfolgt.
Und weiter:
Die DAK identifiziert Kandidaten und stellt uns diese Kandidaten zur Verfügung. Wir bekommen von ihnen die Stammdaten, das sind die Adresse, der Name.
Wir bekommen von ihnen Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten und die Diagnose,
Healthways hat definitiv die Daten bekommen, bevor die Versicherten einwilligten,
so Klein weiter.



