Onlinedurchsuchung
Man fühlt sich an die Vorratsdatenspeicherung sowie an die Kontenabfrage erinnert, wenn man die Begründungen für die Onlinedurchsuchung verfolgt. Bei der Vorratsdatenspeicherung ging es über Terror und sexuellen Missbrauch bis zu den “mittels Telekommunikation begangenen Straftaten”; bei der Kontenabfrage ist man mittlerweile beim “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit” angelangt, so dass sie nicht nur zur Aufdeckung von terroristischen Netzwerken sowie deren Finanzströmen, sondern auch zur Aufdeckung von ALGII-Angelegenheiten etc. dient.
Auch bei den Anwendungsmöglichkeiten der OD (Online-Durchsuchung) gab es (nicht nur seitens des BKA-Chefs) ein buntes Gemisch. Mal sollte sie bei Fällen wie den Mafia-Morden in Duisburg helfen, dann wieder bei Rechtsextremismus, Kinderpornographie, Terror und der organisierten Kriminalität im Allgemeinen. Inwiefern sie bei den jeweiligen Anwendungsfällen notwendig, als auch durchführbar ist, bleibt jedoch außen vor; stattdessen bleibt es bei der banalen Aussage, dass man “auf den Rechner müsse, bevor verschlüsselt wird”. Interessant hierbei ist auch, dass für die Notwendigkeit der OD stets die Terrorzelle im Sauerland herangezogen wird, hier aber keinerlei nähere Informationen darüber bekannt sind, inwiefern sie überhaupt geholfen hat, einen Anschlag wirklich zu vereiteln.
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