Da auch hier im Blog sehr viele Betroffene der abmahnwütigen deutschen Anwaltschaft ihre Erfahrungen zum Thema Mahnung/Abmahnung austauschen, sehen wir es als gute Idee an, den Verein gegen den Abmahnwahn in seiner neuesten Aktion zu unterstützen. Der Verein gegen den Abmahnwahn hat einen “Volksbrief” an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verfasst, diesen Online gestellt damit jeder Betroffene sich selbigen runterladen kann. Versehen mit dem eigenen Namen sollte dieser dann an die Bundesjustizministerin geschickt werden.
Was in dem Brief geschrieben steht, wie das ganze dann funktioniert…erfahrt Ihr auf den Seiten des Vereines.
Kleiner Auszug:
Frau Ministerin, Sie haben Post!
Schluss mit dem Schöngerede, 08/15 Antworten und das Vertrösten lassen durch die Politiker. Darum haben wir, s.o., einen Brief entworfen, den jeder an das Bundesministerium der Justiz, speziell Ministerin Frau Brigitte Zypries schicken sollte.
Hu, Hu, Hu dass bringt doch sowieso nichts!
Richtig, wenn natürlich nur Einer schreibt findet dieser Brief keine Beachtung. Aber wenn 10, 30, 50 oder gar 1.000 besorgte Bürger schreiben, muss unserem Anliegen Beachtung geschenkt werden. Es geht letztendlich darum, dass nicht der Einzelne viel und schön schreibt, sondern das Viele einem Einzelnen schreiben.
Steht also endlich auf und kommt hervor aus Eurer Ecke der Anonymität und des Schönposting. Es bedeutet keinen größeren Zeit- und Geldaufwand, es verlangt einfach Zivilcourage.
Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit muss jeden interessieren.
Weiter geht es beim “Verein gegen den Abmahnwahn”




Was soll der “Volksbrief“ bewirken?
Immer beschweren wir uns, dass wir Filesharer keine Lobby besitzen. Hier könnten wir doch beweisen – wir haben eine!
Es wird von verschiedenen Initiativen, erstmals eine Aktion zusammen durchgeführt.
Es werden reale Missstände angesprochen:
(1) Datenschutz
Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Herausgabe? Niemand, es ist nicht einmal vorgesehen!
(2) §113 Abs. 2, Satz 2 – TKG
Wer bezahlt jetzt die bis zu 50 Euro Kopfgeld für den ISP?
Normalerweise der Auskunftsersuchende.
Wieder der Steuerzahler?
(3) Die Abmahner wollen glaubhaft machen, dass der Anschlussinhaber beweissicher der überführte Täter ist!
Schutt, Waetke hat geschrieben:
“Wir sind stolz und froh, dass wir als erste Kanzlei nach dem neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Namen und Adressen von Urheberrechtsverletzern im Internet zur rechtlichen Verfolgung für unsere Mandanten erhalten haben”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt, Sozius der Kanzlei.
http://www.pressebox.de/pressemeldungen/schutt-waetke-rechtsanwaelte/boxid-205172.html
Anschlussinhaber in Sippenhaft?
(4) Es gibt keine einheitliche Richtlinien für die Richter!
LG Köln – 9 IPs, 9 mal 200er Gebühren,
LG Düsseldorf – zig IPs, 1-mal 200er Gebühr, au Anfragen – Schweigen!
LG München I – bayr. Staatsgeheimnis?
(5) Politiker und Gesetzgeber kenne die Fehler und Versäumnisse, beseitigen sie aber nicht oder stellen sie ab!
(6) Frau Zypries hat einen offiziellen Amtseid geleistet, zum Wohle des deutschen Volks!
Spätestens jetzt müsste Jeder – den Brief abschicken!
Aber wir diskutieren alles Tode und verbergen unsere Gelähmtheit mit der Offenlegung unseren Klarnamen, als zu schreiben und damit zu sagen: “ Nein so nicht!.
MfG – Steffen Heintsch