Mehr als ein Jahr nach seiner Einsetzung durch den Landtag vernimmt der Untersuchungsausschuss zur «Sachsen-Sumpf»-Affäre seinen ersten Zeugen. Vom Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig verspricht sich das Gremium erste Aufschlüsse über eine Datensammlung des Verfassungsschutzes zu kriminellen Netzwerken im Freistaat. Schurig hatte im Oktober 2006 öffentlich kritisiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz trotz eines entgegenstehenden Urteils des Verfassungsgerichtshofes die Organisierte Kriminalität (OK) in Sachsen beobachtet hatte.
Die Affäre war indes erst im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die in dem Dossier aufgelisteten Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte indes im Frühjahr 2008 sämtliche Ermittlungen gegen die Juristen ein.
Die Akten des Nachrichtendienstes wurden erst vor drei Wochen dem Ausschuss übergeben. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof Ende August den Streit um die Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses zu dessen Gunsten entschieden. Dabei hatten die Richter die Staatsregierung dafür gerügt, dem Ausschuss bisher pauschal die Herausgabe von Akten verweigert zu haben. Dies hatte das Gremium bislang an der Vernehmung von Zeugen gehindert.




Ob sich die Zeugen noch an etwas erinnern können?