Im Streit über die Bestrafung des Besuchs von so genannten Terrorlagern hat sich Bundesjustizministerin Zypries nach eigenen Angaben gegen die sehr weitreichenden Forderungen von Bundesinnenminister Schäuble durchgesetzt.
Sie hat am letzten Mittwoch eine Einigung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble darüber erzielt, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Grundlage sei der Vorschlag ihres Ministeriums, der zur Bedingung macht, dass ein Verdächtiger mit seinem Wissen tatsächlich einen Anschlag begehen will.
Schäuble hatte dagegen gefordert,
bereits den bloßen Besuch eines solchen Ausbildungslagers unter Strafe zu stellen.
So sagte z.B. auch der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach im Frühjahr,
wenn Besuchern solcher Camps die Absicht eines späteren Anschlags nachgewiesen werden muß, werde die Strafvorschrift in der Praxis kaum eine Rolle spielen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei warnte vor Schwierigkeiten bei der Beweisführung.
Schon der Nachweis, dass jemand ein Terrorlager besucht habe, stelle die Ermittler vor große Herausforderungen.
Zypries hielt dagegen, der Staat könne nicht das bloße Vorhandensein von Kenntnissen über den Bombenbau unter Strafe stellen, wie sie etwa auch ein Chemielehrer habe. Nach der Einigung mit Schäuble soll der Gesetzentwurf nun in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden.



