Ein Beschluss des Landgerichts (LG) im pfälzischen Frankenthal (Az. 6 O 156/08) hatte im Frühsommer dieses Jahres für Furore gesorgt: Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hatte das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt. Nun hob das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken als zweite Instanz diese viel diskutierte Entscheidung wieder auf (Az. 4 W 62/08). In ihrem Beschluss ließen der OLG-Senat kein gutes Haar an der Rechtsauffassung der Kollegen vom Landgericht. Für ein Beweisverwertungsverbot von strafrechtlich ermittelten Personen hinter dynamisch vergebenen IP-Adressen in einem Zivilverfahren sieht er keinerlei Grundlage.
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Zähe Verhandlungen um Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
SPD und Union ringen hart um eine Einigung über Änderungspläne am heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für die Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt (BKA). “Wir haben gute Fortschritte gemacht”, erklärte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nach der gestrigen zweiten Verhandlungsrunde gegenüber heise online. Es gebe aber noch eine Reihe offener Fragen, sodass noch zwei oder drei weitere Koalitionsgespräche erforderlich seien. Er gehe daher davon aus, dass die bereits für Freitag geplante Verabschiedung des Vorhabens zur Ausweitung der BKA-Befugnisse in den abschließenden Lesungen zunächst wieder von der Tagesordnung für die Plenarsitzung des Parlaments abgesetzt und der Termin verschoben werde.
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