Und schon wieder ein Teilerfolg für Deutschland’s bekanntesten Blogger.
fastix veröffentlicht auf seiner Seite rotglut.org heute einen sehr schönen Bericht welcher einmal mehr aufzeigt…wie man mit Geduld und Ausdauer gegen Abzocker aus der Nutzlosbranche vorgehen, vor allem…wie man erfolgreich gegen diese Leute vorgehen kann.
2008-10-29, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz)
Nachdem schon das AG München urteilte, dass Günter Freiherr von Gravenreuth es hinnehmen muss, wenn der Autor über dessen eigene öffentliche Äußerungen nachdenkt, hatte das LG München sich im von Günter Freiherr von Gravenreuth angestrengten Berufungsverfahren dieser Auffassung angeschlossen.
Um weitere Kosten zu vermeiden nahm Gravenreuth die Berufung zurück. Jetzt muss der nunmehr wohl als reichlich erfolglos anzusehende Anwalt -mal wieder- zahlen.
Günter Freiherr von Gravenreuth muss gegen sich gelten lassen, dass der Autor davon ausgeht, dass der Gravenreuth in der im streitgenständlichen Artikel behandelten Äußerung tatsächlich den Eindruck erweckte, dass er für die GVU tätig sei – was bei der derzeitigen Rechtslage ein Mandat notwendig macht. In jedem anderen Fall wirft die Äußerung des Gravenreuths, er helfe der GVU nur dabei Beiträge im Forum von heise.de entfernen zu lassen, ein bedenkliches Licht auf ihn selbst:
Immerhin hatte Gravenreuth einige Zeit zuvor einen Rechtsstreit mit dem heise-Verlag, in welchem Gravenreuth eine Unterlassungserklärung abgab, nach welcher er im Forum des heise-Verlages nicht mehr poste. Insoweit ist davon auszugehen, dass diese unbestellte “Hilfe” für die GVU, eher eine Schikane gegenüber dem heise-Verlag, nur der Befriedigung einer kleinlichen, geradezu krankhaften Rachsucht dient, die auch in der hiesigen Klage vor dem AG München deutlich wurde. Natürlich kann man auch sagen, Gravenreuths Verhalten, den heise-Verlag mit Telefaxen regelrecht zu überschütten, zu überschütten, sei infantil. Denn genau so wirkt es auch: wie kleinliches, infantiles und von rasender Rachsucht geprägtes Verhalten.
Nach den bisher gemachten Erfahrungen wird Günter Freiherr von Gravenreuth nun wohl die nächste Klage anstrengen. In einem vergleichbaren Fall reichte er, nachdem er das Verfahren wegen meines Artikels “v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post” im Mai 2006 nach fast 8-monatigem Rechtsstreit verloren hatte, eine Klage vor dem LG Hamburg ein, gab dort die erweislich vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt ab, er kenne genau diesen Artikel erst seit 25.5.2006 und belog nachfolgend auch das LG Kassel, als er diesem gegenüber dreist behauptete, er habe die längere Kenntnis des Artikels weder verschwiegen noch verleugnet.
Diese dreiste Lüge zog der kriminelle “Rechtsanwalt” Günter Freiherr von Gravenreuth, der allein deshalb längst aus dem Anwaltsstand entfernt gehört, wissentlich und willentlich soweit durch, dass der Autor sogar im Knast landete. Günter Freiherr von Gravenreuth hat damit alle Voraussetzungen erfüllt, dass der Autor ihn für einen dreisten Kriminellen hält, der die Rechtsordnung nicht nur vielfach verletzte, sondern vorsätzlich und planvoll auf das übelste, sittenwidrigste missbrauchte, um seine erbärmlichen Racheabsichten zu erfüllen.
Der Autor teilt deshalb die Ansicht des AG und LG Berlin-Tiergarten nach welcher Günter Freiherr von Gravenreuth ins Gefängnis gehört, damit er keinen Schaden mehr anrichten kann.




