Die deutschen Geheimdienste haben die ihnen im Anti-Terrorpaket von 2002 und dem fünf Jahre später dazugekommenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) eingeräumten Kompetenzen im vergangenen Jahr nach Ansicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) insgesamt “maßvoll” genutzt. Freiheitsrechte seien nur derart eingeschränkt worden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Unterrichtung (PDF-Datei) der Überwacher der Überwacher, “wie es zur Wahrung der Sicherheit unbedingt für notwendig erachtet wurde”.
Die erweiterten Kompetenzen für Auskunftsverlangen bei privaten Firmen und zum Einsatz des IMSI-Catchers zur Handy-Ortung haben sich “nach überwiegender Auffassung” des PKG bewährt. Ungeachtet dessen bleibe es zentrale Aufgabe aller Beteiligten, die Privatsphäre der Bürger zu wahren. Für erforderlich erachten es die Kontrolleure ferner, das TBEG nach fünf Jahren einer Evaluierung durch einen externen Sachverständigen zu unterziehen.
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