Unschuldig hinter Gittern…

Der Unternehmer Rainer Glöckle ist seit Jahren von der Unschuld seines ehemaligen Mitarbeiters Andreas Kühn überzeugt. Nun glaubt er, dies beweisen zu können.
Andreas Kühn könnte Opfer eines Justizirrtums sein, doch die Hürden zu einem Wiederaufnahmeverfahren sind hoch.

Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: “Kühn kann nicht der Täter sein.” Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab.
Die Tage hinter Gittern fließen dahin. Andreas Kühn arbeitet in der gefängniseigenen Schlosserei, spielt in der Theatergruppe, singt im Kirchenchor, betet im Bibelkreis. Um 20.30 Uhr wird er in die Zelle gesperrt, dann hört er Musik, am liebsten ein Lied von Rosenstolz: “Ich weiß nur, es wird regnen und hört so schnell nicht auf. Glaub mir, es wird kälter, wann hört das wieder auf?”

Mit Fesseln zur Beerdigung der Mutter

Einmal durfte Kühn ein paar Stunden raus, zur Beerdigung seiner Mutter. Mit Fesseln an den Händen warf er eine Blume ins Grab, bewacht von zwei uniformierten Beamten. Es gäbe eine legale Fluchtmöglichkeit: Würde Kühn nicht seit achteinhalb Jahren auf seiner Unschuld beharren, könnte er in diesem Frühjahr nach zwei Dritteln der verbüßten Haftzeit entlassen werden. So genannte Tatleugner müssen die Strafe jedoch vollständig absitzen. “Man will mich brechen”, sagt Kühn, “aber ich kämpfe weiter.”

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Eingeordnet unter justitz, rechtliches

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