Wie versprochen, stelle ich hier die von Jürgen1 angekündigte Rede mal Online.
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,
sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie sich Folgendes vor: Der Postbote überbringt Ihnen einen Brief, bei dem schon im Adressfenster die Aufschrift „Letzte Mahnung“ zu erkennen ist. Das Schreiben, unterzeichnet von einer Rechtsanwältin Katja Günther, fordert Sie auf, für die Bereitstellung einer Dienstleistung bei Routenplaner-online.de einen Betrag von 105, 47 Euro zu bezahlen. Der Betrag ist binnen einer Frist von 10 Tagen auf ein vor bezeichnetes Konto zu entrichten. „Sollten Sie in dieser Frist keine Zahlung leisten, werden wir die Forderung dem zuständigen Mahngericht übergeben und etwaige strafrechtliche Schritte in diesem Zusammenhang prüfen“, heißt es in dem mit „Hochachtungsvoll“ unterzeichneten Brief.
Ihnen fällt es wie Schuppen vor den Augen: Weder haben Sie eine Dienstleistung dieses Online-Anbieters genutzt, noch sich bei ihm angemeldet. Und Sie fragen sich zurecht: Wie ist so etwas möglich?
Ganz einfach: Jemand, der Ihre Post- und Email-Adresse kennt, hat Sie bei dem Online- Anbieter per Mausklick illegal angemeldet. Entweder aus Schabernack oder boshafter Absicht, um Ihnen eins auszuwischen. Und da fast jeder weiß, wie global das Internet funktioniert, kann die Anmeldung sogar aus dem Ausland erfolgt sein. Fortan haben Sie sich mit der besagten Online-Firma auseinanderzusetzen, müssen immer wieder Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben über sich entgehen lassen, die letztlich, so wird jedenfalls gedroht, in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden könnten.
In einem anderen, sagen wir regulären Fall, ist man auf einer Internetseite gelandet, die neben einer Dienstleistung für ein Gewinnspiel oder eine Prämie wirbt. Es wird aufgefordert, seine Post- und Emailadresse anzugeben sowie ein Häkchen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Zeichen des Lesens und Einverständnisses zu setzen. Man ist nicht gründlich genug, liest die AGB nur oberflächlich oder gar nicht. Und so entgeht einem, dass im Kleingedruckten eine Preisangabe für ein Abo stand. Nach Verstreichen einer 14-tägigen Widerspruchsfrist kommt dann das böse Erwachen: Der Online-Anbieter teilt einem mit, man sei einen Abo-Vertrag eingegangen und
habe hierfür im voraus einen Abopreis für einen mehrmonatigen Zugang zu zahlen. Ignoriert man dies, setzt die große Welle der schon erwähnten Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben ein.
In dem von mit soeben geschilderten Beispiel schlug also die sogenannte Abofalle voll zu. Das heißt, der Internetanbieter hat arglistig den Preis verschleiert und darauf spekuliert, dass man die Sache ruhen lässt, die Widerrufsfrist verstreicht und er damit die Zahlung für das Abo einfordern kann. In die Falle tappen Bürger der unterschiedlichsten Schichten. Und auch Prominiente sind dabei. Wie Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust, der auf die Abzockerseite „Kochrezepte.de“ hereinfiel.
Meine Damen und Herren,
die von mit beschriebenen Fälle brauchten so gar nicht erst zu entstehen, gebe es eine klare Gesetzesvorschrift für den Internet-Seitenbetreiber. Und die müsste eindeutig besagen: Bevor ein im Internet geschlossener Vertrag gültig wird, muss er vor Inkrafttreten von beiden Seiten noch einmal schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung listet noch einmal alles Wesentliche auf: Sie haben das und das zu folgenden Konditionen und Gebühren bestellt. Die Schnelle des Mediums Internets garantiert ja, dass es nicht zu unnötigen Zeitverzögerungen kommen kann.
Wäre dies also gängige Praxis, käme es wohl kaum dazu, dass mir als ahnungsloser Internetbenutzer ein Vertrag aufgehalst werden würde, den ein unliebsamer Zeitgenosse, weil er meine Daten kennt, hinter meinem Rücken per Mausklick im Ausland in Gang gesetzt hat. Denn durch die Aufforderung, den Vertrag noch einmal zu bestätigen, würde ich ja merken, dass hier etwas faul ist. Ich würde nicht reagieren oder noch einmal zurück fragen.
Auch der Ablauf des zweiten von mir geschilderten Falles würde so nicht stattfinden, gebe es eine Preistransparenz. Nach der Preisangabenverordnung ist es bekanntlich nicht zulässig, die Preise lediglich in den AGB anzugeben. Sie müssen klar erkennbar sein und an gut sichtbarer Stelle stehen. Und gerade hiergegen verstoßen die meisten dubiosen Anbieter. Stünde zum Beispiel gleich auf der ersten Seite eines Angebots: „Testen Sie Ihre Intelligenz – für nur 9,99 Euro im Monat“, hätte ich doch eine tolle Entscheidungshilfe, ob ich solch ein Preis-Leistungsverhältnis will oder lieber die Finger davon lasse.
Aber da dies nicht geschieht, fallen viele darauf rein.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat über 220 Seiten aufgelistet, die nach den von mir beschriebenen Abzockermethodenbetrieben werden. Eine unglaubliche Zahl, wenn man bedenkt, dass trotz der vielen Warnungen von Verbraucherschutzzentralen und Internetforen immer noch viele ahnungslose Internetbenutzer bezahlen und so dubiosen Anbietern zu unrechtsmäßigen Profit verhelfen. Der Fernsehsender SAT 1hat in seiner Sendung Akte 09 am 10. Februar 2009 berichtet, dass täglich zwischen 15 000 und 20 000 Euro auf die Konten der Abzocker fließen.
Es ist doch juristisch überhaupt nicht haltbar und auch nicht wasserdicht, wenn mich jemand hinter meinem Rücken auf einer dieser Seiten anmelden kann und mir dann vorgegaukelt wird, ich hätte einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen, den es einzuhalten gelte.
Zum Schluss möchte ich zwei Beiträge aus Foren erwähnen, die so recht betroffen machen:
“hallo!!!
ich heiße klara und bin 12 jahre alt….
ich schaue gern im internet rum und bin vor ein 1,2 jahren auf die internetseite every-game.com gestoßen….
da hat es so ein cooles mario spiel gegeben zum downloaden…
ich wollte es haben und dann kommt da auch noch ein gewinnspiel für ne play station und so….
natürlich musste man auch name,adresseund GEBURTSTDATUM angeben´und ich bin mir bis heute zu 90% sicher das ich 1996 angegeben habe…. diese agb’s habe ich einfach akzeptiert… und ich hab mir nix gedacht…
nach einer weile hab ich per mail ne rechnung von 50€ oder so bekommen…. ich hab natürlcih voll die panik gekriegt udn hab denen zurückgeschriebn das ich erst 10 bin undso….. ich hab immer nur so was gmbh § 545 und nummern zurückbekommen….
meinen eltern hab ichs mir nicht sagen getraut, was ein fehler war……
irgndwann ist dann mal ne mahnung per post gekommen…. Und dann habns meine eltern ja erfahren….
in dem brief ist auch gestanden das wenn man minderjährig eine glaubwürdige geburtsurkunde hinschicken soll…
das haben wir gemacht…
eine zeit lange war ruhe……
1 JAHR SPÄTER bekomme ich ne mahnung von dieser günther…. wir haben denen auch was geschickt aber es ist wieder was gekommen…. zahlen tun wir aber nicht…….
ich weiß aber nciht was ich machen solll……..
manchmal hab ich grauenhafte alpträume das ich vor gerichtsitze obwohle das eigentlich mit 12 noch gar nciht sein kann undich schuldig bin…..
dann komm ich ins gefängnis und ich wache schwitzend auf…
ich hab solche angst das eines tages die polizei kommt weil in der mahnung steht wenn wir nicht zahlen werden wir das mahnverfahren gegen sie einleiten oder so…
oder sie sperren meine eltern ein….
- Ponto schrieb am 19.09. 2008 01:30
Ich weiß das es nicht in Euer System passt; meine Schwägerin hat sich das Leben genommen-da schon vorher Schulden(Fr.RA) vorhanden waren.
Fr. RA Katja Günter möchte ich nun fragern, Zieht sie jetzt meine Neffen und Nichtenen groß? hab Tränen in den Augen und hoffe….. nur noch….
- Ponto schrieb am 19.09. 2008 01:43
Muß man für Geld ” das noch nicht mal ihr gehört” über Leichen gehn?
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist meines Erachtens höchste Zeit, dem Treiben der Abzocker entschieden Einhalt zu gebieten, um menschliches Leid zu vermeiden. Die Abzocke ganz und gar aus dem Internet zu vertreiben, wird nicht möglich sein. Wohl aber kann es gelingen, die Bedingungen für das schändliche Tun erheblich einzuschränken: Und diesem Anliegen dient meine Petition.
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@ Jürgen1
Super Vortrag und vielen Dank, dass Du Dich hier so ins Zeug legst – wir machen weiter!