Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe war die Durchsuchung bei einem Blog-Betreiber rechtmäßig, der einen mittelbaren Link auf die dänische Sperrliste mit Kinderpornographie gesetzt hatte.

Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung unter anderem der dänischen Sperrliste zum Blockieren von angeblichen kinderpornographischen Inhalten auf der Website von Wikileaks gesorgt. Inzwischen fand auch beim Besitzer der .de-Domain von Wikileaks, das sich als Sammelstelle für meist geheime Dokumente versteht, eine Hausdurchsuchung wegen dieser Inhalte statt.

Auch, wer lediglich mittelbar und über Zwischenstationen auf Wikileaks verlinkt, kann sich im Visier der Strafverfolgungsbehörden wiederfinden. Mitte Februar wurden auf Basis einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim die Räume eines Blog-Betreibers durchsucht. Dieser hatte von seiner Seite einen Link auf einen anderen Blog gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hatte, wo die Sperrliste abrufbar war.

Das Landgericht Karlsruhe hatte nun über eine Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 26. März beurteilten die Richter diesen als rechtmäßig und wiesen die Beschwerde zurück. Gegen den Beschuldigten ergebe sich der Verdacht zumindest der Teilnahme an einem strafbaren Zugänglichmachen und dem Besitz von kinderpornographischen Schriften nach § 184b des Strafgesetzbuches (StGB).

Strafbar könne sich der Betreiber einer Website bereits dadurch machen, dass er einen gezielten Link auf eine Internetseite mit derartigen Inhalten setzt und sich diese zu einem eigenen Inhalt macht. Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web sei “jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”.

Hier weiter:
Der Gesetzgebungsprozess zu den von der Bundesregierung geplanten Kinderporno-Sperren ist bereits in vollem Gange. Momentan wird der Arbeitsentwurf einer Gesetzesänderung in den Ministerien diskutiert. heise online liegt der nicht öffentliche Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet (KBekG, Stand 25. März 2009)” nun vor.
Dem Papier zufolge schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, dem Telemediengesetz (TMG) einen Paragrafen 8a hinzuzufügen. Im ersten Absatz dieses 8a sollen Provider dazu verpflichtet werden, “durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen”, den Zugang zu Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste “zu erschweren”. Gemäß dem fünften Absatz sollen die Provider “dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele” übermitteln.

Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.

In seiner Entwurfsbegründung räumt das BMWi ein, dass “ein lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich” sei. “Angesichts der rasanten Fortentwicklung der Technik erscheint es nicht zielführend, den Internetzugangsanbietern vorzugeben, wie die Sperrung technisch zu erfolgen hat.” Daher sei das Gesetz technologieneutral gehalten.

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3 Kommentare

Eingeordnet unter Politik, Webseiten, zensur

3 Antworten zu Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig

  1. dubistdeutschland

    Hallo ihr Lieben, so bei uns in Deutschland ist es jetzt soweit:

    Nach dem Geniestreich “Link-Gesetz” das einem das hosten von Webseiten bzw. Bloggs und er gleichen unmöglich macht
    (zu mindest dann wenn man kein masoschist ist), da man sogar dann verknackt wird wenn man auf eine Seite verlinkt
    die wiederum auf eine andere Seite verlinkt usw. bis man irgendwann auf einer Seite ankommt auf der angeblich
    Kinderpornographie zufinden ist (siehe Urteil zu indirekten Links), gibt es jetzt Bannlisten bzw. Sperrlisten
    für Seiten die im Verdacht stehen Kinderpornographie zu hosten (direkt oder indirekt).

    Das Internet 2 was die Musikindustrie so grene hätte, lässt grüssen!
    Wenn das nicht gestoppt wird brauchen wir womöglich alle Picadae oder Proxi-Server um allein schon die Tageszeigung
    zu lesen. Irgendwie erinnert mich das an chinesische Verhältnisse siehe: Picadae.

    Kann man wenn man will alles hier nachlesen:
    (Solang es noch nicht geblockt ist! Scherz bei seite…)
    http://www.gulli.com/news/internet-sperren-sperrlisten-2009-03-02/
    http://www.gulli.com/news/wikileaks-stellungnahme-zu-2009-03-30/
    http://www.gulli.com/news/wikileaks-domain-besitzer-2009-03-25/
    Der Hammer schlecht hin: http://www.gulli.com/news/wikileaks-urteil-zu-indirekten-2009-03-31/

    Zuerst nahmen sie uns praktisch das Recht der freihen Meinungsäußerung da das hosten von Seiten oder Bloggs usw.
    durch das Gesetz/Urteil zu indirekten Links praktisch unmöglich wird und jezt können sie (in diesem Fall das BKA)
    durch Zensur unsere Meinungsbildung bestimmen. Anscheinend entziehen sich die Sperlisten jeglicher öffentlichen
    Kontrolle und sind somit geheim.

    … Hurra das ist Deutschland … und nicht vergessen: Du bist Deutschland!

    Wer erstens Anonym und zweitens SPERLISTEN bzw. ZENSURFREI servern will der sollte unbedingt
    TOR – Herunterladen und nutzen und ggf. auch unterstützen in dem man eigene Tor-Onion-Server auf macht.
    Tor gibt es für Linux, Windows und Mac und ist natürlich kostenlos außerdem ist es
    wie es sich für nicht-kapitalistische bzw. Non-Profit Organisationen gehört: OPEN SOURCE!
    Torify yourself NOW! http://www.torproject.org/index.html.de

  2. superguppi

    Und was wurde von der Staatsanwaltschaft gesucht? Links?

    • @ superguppi
      So weit bekannt wurde gar nichts gesucht…es ging um die Linksetzung an sich.
      Es soll zukünftig bereits ein Link zu einer dieser Sperrlisten -in Deutschland- als Straftat gewertet werden…wenigstens aber soll mit dieser Aktion Angst und Unsicherheit unter den Usern verbreitet werden.
      Ganz offensichtlich plant Deutschland nicht nur die Sperrung von allen Web-Seiten die irgendwie in die Nähe von KiPo gerückt werden können, sondern auch eine Sperrung von Seiten, die sich mit solchen Vorgängen (Zensur) befassen. Es kann/wird also zukünftig gut möglich sein, daß auch Seiten gesperrt werden weil sie auf Seiten verlinken die solche Zensurmaßnahmen anprangern.
      An der thailändischen Sperrliste sieht man sehr schön wie das funktionieren wird…dort sind -neben regierungskritischen Seiten- auch Seiten gelistet die auf eben diese Seiten verweisen, teilweise ohne einen Link zur gesperrten Seite zu setzen.

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