Bundesverfassungsrichter sind noch uneins über die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene. Während sich Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die Aufnahme von Plebisziten ins Grundgesetz aussprach, sagte Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, die Zeit für Volksabstimmungen sei gekommen.
Papier sagte der «Berliner Zeitung» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht: «In der Gesetzgebung auf Bundesebene geht es in der Regel um höchst komplexe Fragen, die mit dem Ja-oder-Nein-Schema eines Volksentscheids nicht angemessen behandelt werden können.» Nachdenken könne man aber beispielsweise über ein Volksinitiativrecht, also die Möglichkeit, Gesetzesvorhaben anzustoßen. «Wenn nun einem bestimmten Quorum des Volkes ermöglicht würde, Gesetze auf Bundesebene anzuregen, dann bekämen die Wähler einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Themen, die in der Politik verhandelt werden», sagte Papier. Kirchhof sagte dem «Reutlinger General-Anzeiger (Samstagausgabe) laut Vorabbericht, die Bevölkerung solle auch auf Bundesebene mehr Chancen bekommen, politisch mitzuentscheiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes seien aus den historischen Erfahrungen der Weimarer Republik mit Volksabstimmungen sehr vorsichtig gewesen. »Aber nach sechzig Jahren kann man Bilanz ziehen und sagen: Nun sollte man die Deutschen noch mehr an ihrem Staat beteiligen«, fügte Kirchhof hinzu. Bei Volksabstimmungen dürfe es »nicht um das Klein-Klein des politischen Alltags gehen, sondern um Grundsatz-Entscheidungen wie Verfassungsänderungen oder Fragen der Souveränität, zum Beispiel im Verhältnis zur EU«, sagte Kirchhof weiter.



