Das Internet-Zensurgesetz der von der Leyen wurde bekanntlich mit dreister Lüge und Betrug geschaffen und gegen den ausdrücklichen und dokumentierten Willen der Mehrheit der Bevölkerung, in einem Affentempo durch fast alle Instanzen gepeitscht, wie selten vorher ein Gesetz.
Selbst die Hartz IV Gesetzgebung -für manche ja sehr schnell beschlossen und umgesetzt- war eine lahme Ente dagegen. Die Internet Service Provider, allen voran die Telekom und Vodafone, zeigten sich “von ihrer besten Seite” und taten willig wie Nutten vom Straßenstrich, was von ihnen verlangt wurde. Sie unterschrieben ohne Not und ohne gesetzliche Grundlage überhaupt, Verträge mit einer Polizeibehörde die man im Nachhinein nur als verfassungswidrig bezeichnen kann. Es lief also wie geschmiert für von der Leyen und Co. mal abgesehen von den 130.000 Unterzeichnern einer Online-Petition gegen diese Internet-Sperrungen, die waren der Stein über den eine von der Leyen hätte noch stolpern können, die waren der Stachel im Fleisch, hätten sie doch
-wäre alles normal und mit rechten Dingen zugegangen-
dieses Gesetz noch verhindern können. Dazu kam es aber nicht…
Die Zensurbeführworter, allen voran die Musik-Mafia, jubelten denn auch lautstark nach Verabschiedung der Sperrgesetzgebung im Bundestag…
ein gutes Gesetz, ein wichtiges Gesetz wäre da beschlossen worden und es würde doch nur auf Kinderpornographie angewendet werden,
belogen sie dreist die Bürger weiter.
Die warnenden Stimmen der Experten, die mit Schaffung dieser Sperrinfrastruktur einen weiteren drastischen Abbau von Grundrechten einher gehen sahen und weiterhin sehen… wurden bis zum Schluß als “unterirdisch” abgebügelt.
Die Experten, die von Anfang an gegen ein solches Sperrgesetz waren weil es die Begehrlichkeiten anderer sog. “Gutmenschen” in’s unermessliche steigern werde… wurden entweder als “Kinderfi…r” verunglimpft oder aber des Realitaetsverlustes bezichtigt… denn WIR -die Regierung- wollen doch nur die Kinder schützen, war die stereotype Antwort.!
Nun, heute da haben wir es Schwarz auf Weiß, der Schutz der Kinder war nur vorgeschoben, so wie von Anfang an von vielen Menschen im Land befürchtet.
Mit diesem Gesetz wurde der Grundstein dafür gelegt, das deutsche Internet flächendeckend zu zensieren, eine normale Nutzung nahezu unmöglich zu machen.
Bereits 2 Stunden nach Annahme des Gesetzes im Bundestag, konnte der Erste seiner Freude darüber Luft machen und öffentlich aussprechen was bis dahin -parteiübergreifend abgesprochen- geleugnet wurde. Es werde darüber ernsthaft nachgedacht auch andere Inhalte[] zu sperren. Es vergingen seither nur wenige Tage an denen nicht die Sperrung von anderen Inhalten lautstark verkündet und gefordert wurde. So verwundert es auch niemanden, dass nun darüber nachgedacht wird, ein Three Strikes Verfahren -ähnlich dem französischen Modell- in Deutschland zu etablieren, notfalls gegen jeden Widerstand.
Zitat heise.de:
Ladeur hat ein Modell entwickelt, mit dem ein Three-Strikes-Verfahren auch in Deutschland einführbar wäre – nach Auffassung des Juristen sind dazu nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. So sei die Erhebung von Verkehrsdaten von Filesharern zwar durch das Grundgesetz eingeschränkt, in diesem Fall aber durch das Recht auf Eigentum gedeckt. Die notwendige Rechtsgrundlage zur Feststellung der IP-Adressen sieht er in Paragraph 100 des Telekommunikationsgesetzes, das den Providern erlaubt, Verkehrsdaten bei Missbrauch von Telekommunikationsdiensten zu erheben. Der illegale Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten stellt nach Ladeurs Interpretation bereits einen solchen Missbrauch dar – vergleichbar etwa mit belästigenden Anrufen. “Meiner Ansicht nach müssten Provider dies in ihre AGB aufnehmen”, sagte Ladeur.
Wir werden also innerhalb kürzester Zeit China, Frankreich und all die Staaten überholt haben, die heute schon versuchen, das Internet zu einem bürgerrechtsfreien Raum zu machen.
Deutschland hat beim Abbau von Bürgerrechten bereits einen der vordersten Plätze inne… warum also nicht bei Internet-Sperrungen auch… denn ist der Ruf erst ruiniert, lebt/luegt es sich ganz ungeniert.
Wieder einmal wird also das Verfassungsgericht darüber entscheiden müssen, ob dieses Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht, Franziska Heine -Initiatorin der Online-Petition- hat den gang nach Karlsruhe bereits angekündigt.



