Sperrungen – der Nächste bitte
Twister (Bettina Winsemann) 10.07.2009
Mit dem “Zugangserschwerungsgesetz” wurde in Deutschland Pandoras Büchse geöffnet, die, allen Beschwichtigungen der Politik zum Trotz, nicht wieder geschlossen werden kann. Die logische Konsequenz ist ein komplett reguliertes Deutschlandnetz, in dem alles ausgeblendet wird, was nicht deutschem Recht entspricht.
Nachdem schon Sperrungen für Nazi-, Glücksspiel- und Jugendpornographieseiten gefordert wurden, hat sich nun der Zentralrat der Sinti und Roma in die Debatte um Netzsperren eingeschaltet und forderte eine Sperrung von sogenannten “Hassseiten”. Die Forderung an sich ist nicht neu, auch die Bundesregierung hat sich bereits gegen “Hasspropaganda” im Internet stark gemacht und Bundesinnenminister Schäuble führte auch die Bombenbauanleitungen ins Feld.
Was in der Debatte meist (auch durch die mediale Aufbereitung) zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass hier aber nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Rezipientenfreiheit tangiert wird. Zwar sind beide eng miteinander verknüpft und die Frage, inwiefern sie unabhängig voneinander überhaupt existieren bzw. Auswirkungen haben können, ist legitim. Aber die Rezipientenfreiheit ist gerade dann, wenn es um internationale Problematiken geht, von größerer Wichtigkeit, da sie im Bereich Forschung und Wissenschaft/Lehre eine große Rolle spielt. Ein Forscher muss, so er beispielsweise zum Thema “Nationalsozialismus heute” Informationen sucht, auch auf Webseiten, Kommentare usw. Zugriff nehmen können, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, sonst kann er letztendlich nur etwas zur Lage in Deutschland feststellen.
Neues vom Feindsender
Die Sperrung von Seiten, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, käme insofern einem Feindsenderverbot gleich, welches es in der Zeit des Nationalsozialismus gab. Die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen” stellte das Hören/Wahrnehmen von Sendungen der ausländischen Sender unter Strafe, wer satirische Beiträge, Jazz oder Swing hörte, musste mit einem Besuch der Gestapo, dem Entzug des Rundfunkgerätes oder aber auch mit Gefängnis rechnen (die Todesstrafe war möglich). Auch hier zeigte sich, wie sehr Meinungs- und Rezipientenfreiheit Hand in Hand gehen, denn auch das eigene Senden war verboten.
Es mutet realsatirisch an, dass nunmehr mit dem Zentralrat der Sinti und Roma eine Institution einem neuen Feindsenderverbot das Wort redet, die sich mit dem Thema Diskriminierung, und Bespitzelung sowie Minderheitenverfolgung ja gerade durch die Erfahrung aus dem Nationalsozialistischen Reich auskennen sollte. Denn der Wunsch, dass hasserfüllte Beiträge gegen diejenigen, die durch den Zentralrat vertreten werden, nicht mehr zu lesen sind, ist zwar legitim, aber kurzsichtig. Eine solche Sperrung von Inhalten, die in anderen Ländern legal sind, lässt sich nur durch umfassende Kontrolle und Überwachung umsetzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Inhalte mehrheitlich nicht mehr abgerufen werden können oder die Umgehung der Sperren unter Strafe gestellt wird, ist eine Sperrung überhaupt sinnvoll. Nur wenn die “Minderheit” derjenigen, die die Sperrungen umgehen können, auch konsequent verfolgt und sanktioniert wird, können die Inhalte tatsächlich dauerhaft “versteckt” bleiben. Ohne Überwachung, Minderheitenverfolgung und härteste Strafen können technische Lösungen für gesellschaftliche Probleme nicht funktionieren (wenn sie denn überhaupt funktionieren können).