Das heftige umkämpfte “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten. Dazu hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. Bevor die offizielle Veröffentlichung erfolgen kann, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Präsidialamt kann derzeit mit der Prüfung des Vorhabens aber noch nicht einmal begonnen werden. Wie ein Sprecher Horst Köhlers gegenüber heise online bestätigte, “ist das Gesetz noch nicht bei uns gelandet”. Das vom Bundestag Mitte Juni beschlossene und vom Bundesrat am 10. Juli abgesegnete Gesetz befindet sich demnach noch auf dem Weg durch die Instanzen. Bevor es beim Bundespräsidialamt aufschlägt, wird es von den zuständigen Fachministerien noch einmal gegengelesen. Zur Zeit befinde es sich im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, erläuterte ein Sprecher der Familienministerin. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens seien parallel aber die Verträge des Bundeskriminalamts (BKA) mit fünf großen Providern gültig. Die Frist für den Prüfprozess in Brüssel läuft bis Anfang Oktober. Als Starttermin für die Web-Sperren haben Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone Mitte Oktober im Visier.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte Köhler bereits gleich nach der Bestätigung der Initiative durch die Länder dazu aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Es sei aus formalen und inhaltlichen Gründen offensichtlich nicht verfassungskonform, warnten die Kritiker des Aufbaus einer allgemeinen Zensurinfrastruktur. Auch Juristen haben schwere Bedenken angemeldet.
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“Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”
z. Guttenberg, 8.5.2009