Lissabon-Gesetz wird durchgepeitscht

CSU gibt Widerstand auf. Kritiker aus verschiedenen Parteien rufen zur Protestdemonstration unter dem Motto »Nein zur EU-Diktatur« am 5. September in Berlin auf.

Im schläfrigen Superwahlkampf passieren hinter den Kulissen unglaubliche Dinge. In Geheimgesprächen haben sich die Bundestagsparteien unter Ausschluss der LINKEN auf ein neues Gesetz geeinigt, das den demokratiefeindlichen Lissabonner Vertrag der EU in kürzester Frist völkerrrechtsverbindlich machen soll. Zur 1. Lesung am 26. August wurden die Abgeordneten aus den Sommerferien geholt, die 2. und 3. Lesung samt der Schlussabstimmung soll bereits am 8. September erfolgen.

Eigentlich hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juni den Supranationalisten einen Dämpfer verpasst. Die Karlsruher Richter hatten das bisherige deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag für glatt verfassungswidrig erklärt und forderten vor dem Übergang zu einem europäischen Bundesstaat eine Volksabstimmung. Anstatt dies zum Anlass einer breiten gesellschaftlichen Debatte über das Verhältnis von nationaler Souveränität und europäischer Integration zu nehmen, haben dieselben Parteien, die von Karlsruhe abgemahnt wurden, nun im Eiltempo ein neues Lissabon-Begleitgesetz vorgelegt. Die Hektik ist aus ihrer Sicht verständlich: Man will vor der nunmehr zweiten Volksabstimmung in Irland am 2. Oktober dem störrischen Inselvölkchen einbläuen, dass es mit einem erneuten NEIN zu »Lissabon« innerhalb der EU isoliert wäre.

Dass sich über die putschartige Verabschiedung des neuen Gesetzes keinen öffentlichen Aufschrei gibt, hängt auch damit zusammen, dass die CSU ihre zunächst geäußerte Kritik dem Frieden in der Großen Koalition geopfert hat. Immerhin sechs CSU-Abgeordnete hatten im Frühjahr gegen das erste Lissabon-Begleitgesetz gestimmt, darunter der heutige Generalsekretär Alexander Dobrindt. Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte als einer der Kläger in Karlsruhe ganz wesentlich zum Verfassungsurteil Ende Juni beigetragen. Im Anschluss an den Richterspruch hatte die CSU starke Pflöcke für ein neues Lissabon-Begleitgesetz eingeschlagen: Das Agieren deutscher Regierungsvertreter in Brüssel müsse über eine Art imperatives Mandat an Parlamentsbeschlüsse gebunden werden, in wichtigen Fragen habe das Volk direkt zu entscheiden, hörte man von der bayrischen Unionspartei im Juli.

Diese Punkte hat sich die CSU in den parteiübergreifenden Kungelrunden fast vollständig abhandeln lassen. Selbst der CSU-Rebell Gauweiler dürfte dem neuen Lissabon-Begleitgesetz am 8. September wohl zustimmen, weil mit seiner Verabschiedung – so der »schwarze Peter« Ende August in einer FAZ-Gastkolumne – angeblich »viel erreicht« wurde. »In Bezug auf zwölf Arten von Beschlüssen darf der deutsche Vertreter im Rat beziehungsweise im Europäischen Rat nach der neuen Regelung einem EU-Beschluss nur dann zustimmen, wenn ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz vorliegt.«

Völlig anderer Ansicht ist Klaus Buchner, der wie Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. »Das Begleitgesetz enthält nur Placebos, weil schon das Karlsruher Urteil in seinen Vorgaben sehr unzulänglich war.« Besonders empört den Vorsitzenden der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), dass die Obersten Richter keinen Anstoß an einem rechtsverbindlichen Verweis des Lissabon-Vertrages nahmen, wonach die Todesstrafe oder Todesschüsse auf Demonstranten kein Verstoß gegen Grundrechte seien, wenn es gelte, »einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen«. Pikant: Rechtsprofessor K.A. Schachtschneider, ursprünglich Gauweilers Anwalt im Lissabon-Verfahren, berät nun Buchner und seine ÖDP. Eine weitere Verfassungsklage will Buchner ausdrücklich nicht ausschließen.

Einstweilen setzt er auf den außerparlamentarischen Protest: Buchner gehört zu den Unterstützern einer bundesweiten Demonstration, die unter dem Motto »Nein zur EU-Diktatur! Volksentscheid über den Lissabonner Vertrag« am 5. September in Berlin stattfinden wird.

KOPP Verlag

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