Staatsgewalt mit Tarnkappe Pläne im Innenministerium
25.09.2009 von Heribert Prantl
Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.
45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.
Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.
Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.
In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden. Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.
Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.
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