Ermittlungen gegen die Ratiopharm GmbH wegen Untreue und Bestechung

Hesse

Image via Wikipedia

Wikileaks, Released November

14, 2009
Summary

Die PDF Datei enthaelt die 96-seitige Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Ulm gegen Verantwortliche der ratiopharm GmbH wegen “Anstiftung bzw. Beihilfe zur Untreue u.a.”.

Die Ermittlungsakte enthaelt groesstenteils explizite Auszuege aus internem Schriftverkehr und Dokumenten der ratiopharm GmbH, und entlarvt die systemische Beeinflussung und Bestechung von Aerzten, Korruption und fragwuerdige Geschaeftspraktiken des Konzerns.

Die Ermittlungen folgen einer Reihe von investigativen Artikeln im Stern[1], einer initialen Anzeige durch den investigativen Journalisten [Name wurde auf Wunsch entfernt] gegen den Konzern bei der Staatsanwaltschaft Ulm, und darauffolgenden Anzeigen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen Bundeslaendern.

Die Veroeffentlichung der Akte bei WikiLeaks folgt einem nichtoeffentlichen Gutachten[2] von Alexander Badle, Leiter Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, aus dem hervorgeht, dass bei niedergelassenen Aerzten der Korruptionsparagraf keine Anwendung finde. Von mehr als 2800 Ermittlungsverfahren wurden schon hunderte eingestellt. Auch die Aerztelobby verteidigt die Schmiergelder fuer die Mediziner[3] und das Verhalen des Pharmakonzerns.
Alle Klarnamen von Betroffenen wurden auf Wunsch der Quelle entfernt, um nicht einzelne Mitarbeiter an den Pranger zu stellen, sondern das kranke System “Pharmalobby” zu belichten.

Quelle: Wikileaks

Update: Eine erste Reaktion (die zu erwarten war)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ratiopharm GmbH, Graf-Arco-Str. 3, 89079 Ulm, die ich staendig
presserechtlich vertrete, hat mich gebeten, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Seit 11.11.2009 machen Sie auf Ihrer Internetseite, abrufbar unter mehreren
Laendernamen, die, wie es heist,

“Ermittlungsakte Landespolizeidirektion Tuebingen gegen die ratiopharm GmbH
wegen Untreue und Bestechung, 12. Maerz 2008″

oeffentlich zugaenglich. Dieser Ermittlungsbericht wird von Ihnen als
PDF-Datei im Internet verbreitet.

Die Tatsache, dass Sie den Text insoweit anonymisiert haben, als die Namen
von Beschuldigten, von deren Verteidigern und Zeugen, geloescht worden sind,
aendert nichts daran, dass es sich hier um die oeffentliche Mitteilung eines
amtlichen Schriftstuecks eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen im
Wortlaut handelt.

Das ist, wie Sie eigentlich wissen sollten, nach § 353 d Ziff. 3 StGB mit
einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.

Dass die Veroeffentlichung auch mit Blick auf das Firmenpersoenlichkeitsrecht
meiner Mandantin unzulaessig ist, da die Regeln der
Verdachtsberichterstattung eindeutig nicht beachtet werden, erwaehne ich am
Rande.

Ich muss Sie daher auffordern, diesen Bericht restlos von Ihren
Internetseiten zu entfernen und eine weitere Verbreitung zu unterlassen. Ich
darf Sie bitten, mir das bis spaetestens

Dienstag, den 24. November 2009, 15:00 Uhr

zu bestaetigen. Sollte mir eine Bestaetigung bis dahin nicht vorliegen, werde
ich im Auftrage meiner Partei Strafanzeige erstatten.

Wie sich aus Ihrer Webseite ergibt, ruehmen Sie sich nachgerade, dass die
Veroeffentlichung von Unterlagen erfolgt, die als geheim u. ae. klassifiziert
etc. sind. § 353 d StGB hat nichts mit Zensur zu tun, es geht dabei auch
nicht um den Schutz von Geheimnissen, die aus der Sicht des Staates
geheimhaltungsbeduerftig sein muessen, sondern es geht darum, die
Unbefangenheit von Verfahrensbeteiligten sicherzustellen, die durch solche
Vorveroeffentlichungen zwangslaeufig beeinflusst werden koennen und, wie die
Zielrichtung Ihrer Veroeffentlichung zeigt, wohl auch beeinflusst werden
sollen.

Mit freundlichen Gruessen

Winfried Seibert
Rechtsanwalt

Rechtsanwaelte
Schulte-Franzheim / Seibert / Buerglen
Sachsenring 75
50677 Koeln
tel +49 221 931896 0
fax +49 221 931896 9
sfsb@koelniura.de

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4 Kommentare

Eingeordnet unter bestechung, Gesundheit

4 Antworten zu Ermittlungen gegen die Ratiopharm GmbH wegen Untreue und Bestechung

  1. Hallo Herr Grill,

    wenn Sie es wirklich sind sollten Sie sich vielleicht direkt mit uns in Verbindung setzen statt in einem x-beliebigen Forum zu posten.

    Was Ihre Rolle angeht muessen Sie das mit der Landespolizeidirektion Tuebingen klaeren.

    Beste Gruesse

    WikiLeaks

    • @ WikiLeaks
      Zitat: in einem x-beliebigen Forum
      Oha… das hat mich tief getroffen… und tut weh…
      Trotz allem stimmt natürlich die Aussage. ;-)

  2. Markus Grill

    Hallo Wikileaks,
    ich weiss, es steht in der Akte, aber es stimmt dennoch nicht: Ich habe nie Anzeige gegen Ratiopharm bei der StA München gestellt und ich habe der StA Ulm auch nie Ulm Unterlagen zur Verfügung gestellt. So etwas würde ich auch nicht tun, weil es meinem Verständnis der Rolle von Journalisten widerspricht: Sie sollen beobachten, aber nicht selbst Akteur sein. Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen Unsinn nicht auch noch weiter zu verbreiten.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Markus Grill

    • @ Markus Grill
      Im hier eingestellten Artikel werde ich ihren Namen selbstverständlich entfernen.
      Auf Wikileaks bzw. dort eingestellte Artikel habe ich allerdings keinen Einfluss.
      Selbiges gilt für von Ihnen veröffentlichte Artikel in div. Zeitschriften und Magazinen, diese sind
      weiterhin öffentlich zugänglich und lassen -alle zusammen- durchaus den Schluß zu, dass Sie in diesem Zusammenhang
      Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet haben.

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