Manchmal frage ich mich, ob wir um Deutschland herum nicht doch lieber eine drei Meter hohe Mauer mit Selbstschussanlagen und Natodraht obendrauf errichten sollten… um die restliche Welt vor den Deutschen und deren Regulierungswahn effektiv zu schützen.
Mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) werden in Deutschland jetzt Kennzeichnungspflicht und -jetzt bitte anschnallen und festhalten- Sendezeiten für Internetinhalte eingeführt…
Zwar ist die Kennzeichnung von Inhalten laut dem neuen Staatsvertrag nicht verpflichtend. Anbieter von Inhalten, die Minderjährige “in ihrer Entwicklung beeinträchtigen” könnten, dürfen allerdings nicht untätig bleiben. Unter Umständen reicht es, für Kinder unter 12 Jahren ungeeignete Inhalte von eigens für Kinder gedachten Angeboten zu trennen. Sind 13- bis 18-Jährige im Sinne des Jugendschutzes gefährdet, müssen die Inhalte für Filterlösungen entsprechend gekennzeichnet werden oder aber nur zu bestimmten “Sendezeiten” angeboten werden.
Teletubbie-Internet für Erwachsene sozusagen… oder anders gesagt, ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte angesichts immer neuer Regelungen für ein Medium, welches nicht reguliert zu werden braucht bzw. welches sich gar nicht regulieren lässt…
Hier der Link zum Beitrag…





und wieder retur: dann guck ich mir doch eben schweinkram aus den usa oder russland an, bei denen die sendezeiten zu unserer primetime sind..
global macht die idee jedenfalls gar keinen sinn.
seit fall der mauer ist es unerträglich wie meine rechte ungefragt beeinträchtigt werden. und dann soll ich als dank auch noch meine arbeitskraft zur verfügung stellen? nein danke deutschland. so nicht.
naaa::: NICHT SO VOREILIG!
arte praktiziert dies schon auf seinem Portal, wo man bestimmte Inhalte zb. nur zwischen 23-7 Uhr anschauen kann.. was ja auch sinn macht. Gewahlt/Erotik-Filme werden ja auch erst im Fernsehen ausgestrahlt, wenn die “Kinder schon im Bett sind”.
Daß heute die Aufreger und blitzende Nippel schon im Nachmittagsprogramm laufen… darüber beschwert sich dann aber keiner….
Wenn Anbieter von Inhalten dies von sich aus machen, ist dagegen nichts einzuwenden. Aktuell soll aber über den Jugendschutz per Vertrag jedem Anbieter vorgeschrieben werden “Sendezeiten” einzuführen bzw. bestimmte Inhalte gar nicht oder erst sehr spät freizuschalten.
Mal abgesehen davon… wie sollen sich Anbieter -mit Sitz im Ausland- nun verhalten ?