Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen.
Reding sehe die bislang geltende Vorgabe kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen:
“Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken.”
Es müsse “gewährleistet werden”, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta “vereinbar” sei. Konkret werde sie “untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten”, so die EU-Kommissarin.




