Am Mittwoch hebt sich der Vorhang. Dann wird der aktuelle Verhandlungsstand des Vertragstextes für das geplante, internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) der Öffentlichkeit präsentiert. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien hervor, die von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Der Verhandlungstext wird den Stand dokumentieren, der vergangene Woche in der Verhandlungsrunde in Neuseeland erreicht wurde.
In der Stellungnahme der EU-Kommission heißt es dazu:
“Es wurde bei dieser Verhandlungsrunde Übereinstimmung darüber erzielt, dass die Verhandlungen jetzt einen Punkt erreicht haben, wo die Veröffentlichung des Entwurfstextes dazu beitragen wird, eine endgültige, gemeinsame Position zu erreichen. Aus diesem Grund und wegen des Impulses, der dem Treffen entspringt, sind die Teilnehmer einstimmig übereingekommen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um den im Ergebnis der Diskussionen konsolidierten Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, der den erreichten Fortschritt dokumentiert.”
Die ACTA-Verhandlungsparteien betonen zugleich erneut, dass das endgültige Abkommen die jeweiligen Unterzeichner nicht daran hindern wird, “die grundlegenden Rechte und Freiheiten ihrer Bürger zu respektieren”. Es gäbe auch keinen Vorschlag, demzufolge ACTA-Teilnehmer ihre Grenzschutzbehörden dazu verpflichten müssten, das Gepäck oder die persönlichen, elektronischen Geräte von Reisenden “nach Materialien zu durchsuchen, die Schutzrechte an geistigem Eigentum verletzen”. Ebenfalls seien die Verhandlungspartner sich einig, dass es keinerlei verpflichtende Bestimmungen für eine “abgestufte Antwort” oder eine “Three-Strikes-Regelung” zur Bekämpfung der “Internetpiraterie” geben würde.
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