FOCUS Online: Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung aufgetragen, die Berechnung der Hartz-IV-Sätze transparenter zu gestalten. Hat dies die Regierung geschafft?
Eberhard Eichenhofer: Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik drei Aufträge erteilt: Erstens die Sätze anzupassen an die Preis- oder Lohnentwicklung, zweitens die Sätze transparent zu machen und drittens eigene Bedarfssätze für Kinder festzulegen. Die erste Aufgabe hat die Regierung mit der Erhöhung von fünf Euro erfüllt. Ob sie dem Gebot der Transparenz genügt, ist aber zweifelhaft.
FOCUS Online: Warum?
Eichenhofer: Die Bundesregierung hat ebenso wie frühere Regierungen den Bedarf ermittelt, indem sie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu Grunde gelegt und einzelne Positionen herausgerechnet hat. Frühere Regierungen zogen Sätze für Maßkleidung oder Champagner ab, beim jetzigen Vorschlag fallen Alkohol- und Tabakbedarf heraus. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gerade in der Herausrechnung einzelner Positionen einen Grund für die Intransparenz des Berechnungssystems gesehen. Deshalb ist das Transparenzgebot erneut verletzt.
Quelle: FOCUS



