Ilse Aigner lebt den Verbraucherschutz

Na logisch doch… wer dumme Fragen stellt und damit die Behörden aus dem Schlaf reißt, der soll gefälligst dafür bezahlen. Es kann und darf schliesslich nicht sein, dass der Verbraucher in diesem Land irgendwie seine Rechte nutzt.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will die Kosten für aufwändige Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verstärkt auf die Antragsteller abwälzen. Das geht aus einem 36-seitigen Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Novelle des Gesetzes hervor. Danach sollen Antragsteller bei Anfragen nach Rechtsverstößen, etwa von Lebensmittelproduzenten oder Händlern, grundsätzlich alle Kosten selbst tragen, wenn den Behörden dadurch ein Verwaltungsaufwand von mehr als 1.000 Euro entsteht. Bisher waren solche Anfragen kostenlos. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Bündnis 90/ Die Grünen) kritisiert die geplante Regelung als “schon ein Stück perfide”. Er sagte: “Das ist der Versuch, durch die Hintertür die Verbraucherinnen und Verbraucher doch wieder aus der Tür hinauszudrängen, und genau das darf nicht passieren.” Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) kündigte Widerstand gegen die Pläne an: “Wenn man jetzt sozusagen eine Kostengrenze einführt, dann sehe ich darin einen Versuch, die Informationsrechte zu beschneiden.”

Das Ministerium will mit den Plänen verhindern, dass umfangreiche Anfragen zu hohe Kosten verursachen. Im Begründungsteil des Referentenentwurfs heißt es: “Das hiermit verbundene erhebliche Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte und die Überwälzung von Recherchekosten auf den Steuerzahler ist angesichts des derzeitigen erheblichen Konsolidierungsbedarfs nicht dauerhaft hinnehmbar.” Im Blick hat das Ministerium vor allem Anfragen “so genannter institutioneller Fragesteller”, also beispielsweise von Verbraucherschutzverbänden oder Medien.

Während nach jetziger Regelung Anfragen zu Rechtsverstößen komplett kostenfrei sind, könnten auf Antragsteller künftig Tausende von Euro an Kosten zukommen. Alle Anfragen, “die einen Aufwand von mehr als 250 Euro bzw. – bei Rechtsverstößen 1.000 Euro – verursachen, sollten in Zukunft voll kostenpflichtig sein”, heißt es in dem Referentenentwurf. Per Landesrecht könnten “Ermäßigungstatbestände bei Anfragen im öffentlichen Interesse” beschlossen werden. Auch die Bundesregierung beabsichtige eine Freistellung von der Gebührenerhebung “im Einzelfall”. Der Vorsitzende des VZBV, Gerd Billen, hält dies jedoch nicht für ausreichend. “Ich finde, wir leben ja nicht in der Feudalgesellschaft, wo es von der Großherzigkeit einzelner Beamten abhängt, ob mir Informationen gewährt werden. Wir leben in einer Demokratie, wir leben in einer Gesellschaft, in einem Staat, den wir als Steuerzahler bezahlen, und daraus ergibt sich das Recht, dass wir diese Informationen auch erhalten können [...], und deswegen finde ich, das klingt in dem Gesetz so ein wenig gönnerhaft. Und das ist völlig unangemessen…

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