Der Freispruch ist der Abschluss eines Strafverfahrens, wenn einem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist. Der Freispruch ergeht durch Urteil. Die Urteilsformel lautet: Der Angeklagte wird freigesprochen. [1]
Eine Staatsanwältin aus Göttingen macht nun eine lehrreiche Erfahrung der ganz besonderen Art. RA Höcker -einer der Verteidiger Jörg Kachelmann’s- erwirkte vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die Staatsanwältin, weil diese in einem Gastbeitrag für die FAZ folgende Formulierung in ihrem Beitrag gebrauchte:
- der Geschädigten im K……… Prozess –
Eine Staatsanwältin sollte eigentlich wissen, dass es nach einem Freispruch keinen Angeklagten/Beschuldigten/Täter etc. und auch keine “Geschädigte” und/oder “mutmaßliches Opfer” mehr gibt. Folglich sind solche Äußerungen -noch dazu öffentlich- zu unterlassen.
Äußert sich eine Staatsanwältin dennoch so wie o.a. dann tut sie dies einzig in der Absicht… dem Freigesprochenen nachträglich Schaden zuzufügen… eine Einstweilige Verfügung, verbunden mit einer recht hohen finanziellen Forderung für den Fall das man nicht vernünftig ist und weiter Unwahrheiten verbreitet, ist die logische Konsequenz… damit solche Äußerungen in Zukunft unterbleiben.
Gleiches gilt übrigens auch für Privatpersonen die sich in div. Foren und Blog’s immer noch nicht mit Tatsachen abgefunden haben und weiter munter drauf los fabulieren. Auch dieser Personenkreis darf durchaus mit einer Einstweiligen Verfügung rechnen.
In Schmuddelkinder – Foren und Blog’s ist man keineswegs so anonym wie manch einer vieleicht denkt…
Quelle zu [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Freispruch
Bruahahaaaaaaaa!!! Was für ein gequirlter Mist… mal wieder feuchte Träume gehabt, Black Hole?
@Walli
Sind eigentlich alle Kunden der Deutschen Telekom AG so gut drauf wie Du.?
Aber klar doch!
)