34 Jahre nach dem Tod von Elvis Presley hat in München ein Prozess um die in Deutschland erzielten Gewinne mit dessen Liedern begonnen.
Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte einen entsprechenden Bericht des “Handelsblatt“, demzufolge die Rechtsnachfolger des “King of Rock’n'Roll” von dessen Plattenfirma eine Nachvergütung und zukünftige Bezahlung für seine Hits wollen.
Ein erster mündlicher Verhandlungstermin habe bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Am 18. November solle nun eine Entscheidung verkündet werden, sagte die Sprecherin. Dabei gehe es aber zunächst nur um eine Auskunftsforderung – ob und wenn in welcher Höhe Ansprüche auf Nachzahlungen bestehen, werde noch nicht entschieden.
Hinter der Klage stehen die in Memphis in den USA ansässige Elvis Presley Enterprises sowie der Prozesskostenfinanzierer Calunius. Die Klage richtet sich gegen das Label Arista, das zum Sony-Konzern gehört. Dessen deutsche Musiksparte Sony Music hat ihren Sitz in München. Wie Calunius in Memphis erklärte, werfen die Rechtsnachfolger dem Plattenlabel vor, Presley ausgebeutet zu haben und davon bis heute zu profitieren.
Drei Jahre vor seinem Tod im Jahr 1976 hatte der für Erfolge wie “Jailhouse Rock“, “Heartbreak Hotel” oder “Hound Dog” stehende Sänger für 5,4 Millionen Dollar (3,75 Millionen Euro) die Rechte an allen seinen Hits an seine Plattenfirma verkauft. Die Kläger wollen nun für die im Zeitraum von 2002 bis 2023 mit den Hits erzielte Erlöse Geld erhalten. Laut “Handelsblatt” beziehen sie sich dabei auf eine 2002 in Kraft getretene Änderung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Seitdem muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese seither nachträglich angepasst werden.



