Schnüffelsoftware- Hersteller DigiTask GmbH wurde abgemahnt… gut so!
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderzuhandeln, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln. Das Merkmal “unbefugt” ist deswegen erfüllt, weil es für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden gibt. Jedenfalls durch die in der Software auch vorhandene Möglichkeit Bildschirmfotos herzustellen und die Software online mit weiterer Software auszustatten wird die gesetzliche Grenze für die Ermittlungsbehörden überschritten.
Wenn jetzt noch andere Konkurenten ähnlich reagieren… dann wäre das Desaster für die Politik perfekt denn dann müßten die ihre Schnüffelsoftware tatsächlich selber entwerfen.
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So ist es richtig!
“Schnüffelsoftware” ist das Letzte!