Schande… die Staatsanwaltschaft Hof hat im Plagiats-Verfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg alle Ermittlungen eingestellt.
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Lediglich 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe muß zu Guttenberg zahlen. Damit kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung gegen zu Guttenberg, dem Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen worden waren.
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Gegenstand der sogenannten Plagiatsaffäre ist der Vorwurf zahlreicher Plagiate in der von Guttenberg bei der Universität Bayreuth eingereichten Dissertation Verfassung und Verfassungsvertrag. Auf der Grundlage dieser Arbeit war ihm 2007 der akademische Doktorgrad verliehen worden.
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth erkannte Guttenberg schließlich am 23. Februar 2011 den Doktorgrad ab.
Am 1. März 2011 erklärte zu Guttenberg seinen Rücktritt von allen politischen Ämtern. Am 3. März 2011 wurde er daraufhin als Verteidigungsminister entlassen. Sein Mandat als Abgeordneter des Bundestages gab er auf.
Eine von der Universität Bayreuth eingesetzte Untersuchungskommission kam nach dreimonatiger Prüfung zu dem Schluss, dass Guttenberg „die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht“ habe. Er habe Plagiate über die ganze Arbeit verteilt eingebaut, die Originaltexte umformuliert, den Satzbau umgestellt, Synonyme verwendet und Einzelheiten ausgelassen. Dies setze ein „bewusstes Vorgehen“ voraus, mit dem er sich die Autorschaft angemaßt habe.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Theodor_zu_Guttenberg#Plagiatsaff.C3.A4re_und_R.C3.BCckzug_aus_Deutschland




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