Der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel ist mit seiner Klage gegen die Stadt Kassel auf Pensionszahlungen für seine Zeit als Oberbürgermeister gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verneinte am Donnerstag einen Anspruch des SPD-Politikers auf eine solche Zahlung.

Dennoch könnte die Pension Eichels um gut 2.500 Euro steigen: Ihm könnten Bezüge aus seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident vom Land zustehen, die anteilig auf die Ministerpension von 7.144 Euro aufgeschlagen
werden könnten.
Schon während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Georg Herbert deutlich gemacht, dass Auszahlung eines Ruhegehalts aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter neben einer höheren Ministerpension ausgeschlossen sei. Eichels Ansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister würden deshalb zu Recht ruhen. Das Bundesministergesetz sehe dies ausdrücklich vor, damit eine Überversorgung eines Beamten vermieden werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/hans-eichel-scheitert-mit-pensionsklage/5884884.html



