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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Finger weg von Snippets

Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.

Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter  des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.

heisestellungnahme

Und hier der nächste Teil der Erklärung:

heisestellungnahme1

Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !

Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.

 

Rausgeflogen

Leistungsschutzrecht. Was könnte passieren wenn deutsche Verlage gegen Google klagen ? Beispiel Belgien 2011:

Belgische Zeitungen sind nach einer Klage gegen Google News aus dem Suchindex des Internetkonzerns geflogen. Wer die Webseiten der Zeitungen sucht, bekommt auch in der normalen Suche keine Treffer mehr angezeigt. Die Verlage hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass ihre Nachrichten auf der Aggregationsplattform Google News angezeigt werden.

Seit Freitag, dem 15. Juli 2011 bietet Google in seiner belgischen Suche keine Ergebnisse zu einigen großen deutsch- und französischsprachigen Medien aus dem Land mehr an. Betroffen ist etwa die französischsprachige belgische Tageszeitung La Libre Belgique, die zu den größten Blättern des Landes gehört.

Im September 2006 hatten die Verleger Klage wegen Verletzung des geistigen Eigentums über ihre Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse eingereicht. Copiepresse vertritt namhafte belgische Tageszeitungen wie Le Soir, die ihre Urheberrechte über Copiepresse vermarkten lassen. Ein Gericht verurteilte Google zur Einstellung der Veröffentlichung. Sollte Google dem Urteil nicht Folge leisten, drohten Strafzahlungen von 1 Million Euro pro Tag.

Der US-Konzern legte im Mai 2011 Berufung beim Appellationsgericht in Brüssel ein und verlor auch diesen Rechtsstreit.

La Capitale, eine französischsprachige belgische Zeitung, beklagt nun einen “Boykott” durch Google, bei dem der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. La Libre Belgique beklagt eine bewusste Überinterpretation des Gerichtsurteils durch den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber. Google-Sprecher William Echikson erklärte, das Urteil beziehe sich auch auf die Websuche.

Quelle: http://www.lalibre.be/

Money for Nothing

Nach dem Beschluss des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger durch den Bundestag hagelt es weiter Kritik aus der Internetwirtschaft und von Journalistenvertretungen. Der Verband Bitkom sprach von einem “Schlag gegen das Internet” durch ein “schlicht überflüssiges Gesetz”, das gegen die Empfehlungen “der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt” worden ist.

Es ist nach wie vor völlig unklar, was mit dem Vorstoß überhaupt erreicht werden sollte. Selbst die Abgeordneten sind sich weiter uneinig, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse in Form von “Snippets” künftig noch erlaubt sind.

Google-Sprecher Ralf Bremer erklärte: “Suchergebnisse in bewährter Form sollen zwar weiterhin nicht erfasst werden, doch das Gesetz bleibt schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen. Jetzt liegt es am Bundesrat, einen dauerhaften Schaden für das Internet in Deutschland zu verhindern.”

Was unter “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist, definiert das Gesetz absichtlich nicht.

Quelle: Internet

Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

Unterlassungserklärung

Man sollte vorher sein Hirn einschalten. 

Ansonsten kann es sehr schnell sehr teuer werden…