Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.
Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.
Und hier der nächste Teil der Erklärung:
Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !
Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.





