Da spätestens zum 31.10.2012 (da beginnt bekanntlich in Frankfurt der Zivilprozess Jörg Kachelmann gegen Claudia Dinkel) die Diskussion um Falschbeschuldigung wieder losgehen dürfte, habe ich mir mal die Mühe gemacht und die in dieser Diskussion oft zitierte Studie aus Bayern hervorgekramt (ein mühsames Unterfangen bei einem Gesamtdatenbestand von mehr als 10 Terrabyte) und als PDF hier eingestellt.
Die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbearbeiter schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt auf ein Drittel (33,4%). Beinahe zwei Drittel (63,6%) der von ihnen bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft mit den Begründungen „Aussage gegen
Aussage“, „keine Aussage des Opfers“, „widersprüchliche Aussage des Opfers“ und „Tatbestand nicht erfüllt“ gem. § 170 II StPO eingestellten Verfahren halten sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (36,5%) oder „eher“ (27,1%) für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung und nicht für
eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Einschätzung auch für die Fälle der Sachbearbeiter gilt, die nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr im aktiven Dienst waren und deshalb auch nicht in die Auswertungen mit einbezogen werden konnten.
Rechnet man nun auf der Grundlage der o.a. Ergebnisse näherungsweise auf den Gesamtbestand aller Vorfälle hoch, die sich im Jahr 2000 für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben (N=1894), dann wird etwa ein Drittel aller Fälle entweder ohnehin als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung angezeigt, oder die Ermittler halten
sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung, obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten, weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer Anklage die Beweislage nicht ausreichte.
Das Ergebnis dieser Studie ist umfangreich und mit sehr vielen Zahlen angereichert, also nichts für “Schnellleser”. Aus den Texten und den Zahlen ergibt sich für mich, dass das “Falschbeschuldigen” in Deutschland bereits ein ganz erhebliches Ausmaß angenommen hat, die von den “Emmaisten” immer wieder zitierten -nur- 3% können, rechnet man diese Studie auf Deutschland hoch, so also nicht stimmen.



