Falschbeschuldigung Teil 2

Da spätestens zum 31.10.2012 (da beginnt bekanntlich in Frankfurt der Zivilprozess Jörg Kachelmann gegen Claudia Dinkel) die Diskussion um Falschbeschuldigung wieder losgehen dürfte, habe ich mir mal die Mühe gemacht und die in dieser Diskussion oft zitierte Studie aus Bayern hervorgekramt (ein mühsames Unterfangen bei einem Gesamtdatenbestand von mehr als 10 Terrabyte) und als PDF hier eingestellt.

Die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbearbeiter schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt auf ein Drittel (33,4%). Beinahe zwei Drittel (63,6%) der von ihnen bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft mit den Begründungen „Aussage gegen
Aussage“, „keine Aussage des Opfers“, „widersprüchliche Aussage des Opfers“ und „Tatbestand nicht erfüllt“ gem. § 170 II StPO eingestellten Verfahren halten sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (36,5%) oder „eher“ (27,1%) für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung und nicht für
eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Einschätzung auch für die Fälle der Sachbearbeiter gilt, die nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr im aktiven Dienst waren und deshalb auch nicht in die Auswertungen mit einbezogen werden konnten.

Rechnet man nun auf der Grundlage der o.a. Ergebnisse näherungsweise auf den Gesamtbestand aller Vorfälle hoch, die sich im Jahr 2000 für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben (N=1894), dann wird etwa ein Drittel aller Fälle entweder ohnehin als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung angezeigt, oder die Ermittler halten
sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung, obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten, weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer Anklage die Beweislage nicht ausreichte.

Das Ergebnis dieser  Studie ist umfangreich und mit sehr vielen Zahlen angereichert, also nichts für “Schnellleser”. Aus den Texten und den Zahlen ergibt sich für mich, dass das “Falschbeschuldigen” in Deutschland bereits ein ganz erhebliches Ausmaß angenommen hat, die von den “Emmaisten” immer wieder zitierten -nur- 3% können, rechnet man diese Studie auf Deutschland hoch, so also nicht stimmen.

Wortmarke @

Mir ist, trotz div. Erklärungen, immer noch schleierhaft wie man erlauben kann das ein Sonderzeichen zur Wortmarke gemacht werden kann.

Die Marke ist dabei für verschiedene Klassen eingetragen: Neben eher abenteuerlichen Klassen wie Klasse 29 (Fleisch, Fisch…) und Klasse 30 (Kaffee, Tee, Kakao..) auch in der Attraktiven Klasse 25 die Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen umfasst.

Die Erklärung, dass das @ im normalen Leben (Internet o.ä.) dann später nicht für Abmahnungen sorgen wird, klingen jedenfalls nicht beruhigend. 

Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/markenanmeldung-des-monats-firma-traegt-als-marke-ein/

Wortmarke @

Das ist kein Witz. In Deutschland haben sich Patentanwälte jetzt das @ als Wortmarke schützen lassen. Das @ !?

Ich sehe schon die nächsten Abmahnwellen durchs Land rauschen, Twitter und Co. nutzen das @ bekanntlich in unterschiedlicher Form… 

Deutschland… das Land der Dichter und Denker ? 

Update: Warum man das Sonderzeichen @ als Wortmarke eintragen kann, und jedes andere Sonderzeichen wohl auch, wird bei Internet-Law erklärt. Mich beruhigt diese Erklärung nicht.

Die Sendung mit dem Jauch

Keine Frage, der Auftritt der Familie Kachelmann bei Günter Jauch war perfekt…und zwar so perfekt, dass das “Falschbeschuldiger-DingsBums” eine weitere Ausstrahlung über die ARD-Mediathek etc. verbieten lassen will.

Aber…erst muß der Vorwurf der Falschbeschuldigung, also der Vorwurf, den mehrere Gutachter im Verfahren erhoben, aus der Welt und das macht man so:

Danach ist, laut Kanzlei Zipper, die ARD drann… die soll dann mal die spezielle Sendung mit dem Jauch aus dem Rennen nehmen.

Das wird noch richtig Spaß machen wenn wir zusehen dürfen, wie das “Falschbeschuldiger-DingsBums” die Internet-Archive dieser Welt von Zipper und Co. durchsuchen lässt… um Kopien von der ” Sendung mit dem Jauch” per Gerichtsbeschluss löschen zu lassen.

Und was ist mit Menschen wie mir ? Ich habe die “Sendung mit dem Jauch” auf Festplatte gespeichert (zitternd an den Fingernägeln nagend) muß ich jetzt auch mit Mannheim rechnen ?

Zipper… übernehmen sie…

Dinkel-Brot

Uuups… so sieht Trollkacke aus

Rechtsanwältin A. n.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist der 14. Oktober, es ist 22.15 Uhr. Ich stelle fest, dass der Kommentar noch immer abrufbar ist.

Sollte sich dies nicht bis morgen, Montag, den 15. Oktober 2012, 12.00 Uhr ändern, werde ich die bereits angekündigten rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
A. n.
Rechtsanwältin

Das Wort “Trollkacke” muß ich jetzt aber nicht erklären… oder ?

Und NEIN… das kommt nicht von Zipper… dem Zipper der das ******brot verbieten lassen will. Also den Namen des Brotes…