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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Finger weg von Snippets

Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.

Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter  des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.

heisestellungnahme

Und hier der nächste Teil der Erklärung:

heisestellungnahme1

Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !

Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.

 

Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

Post von Frau Wulff

Bettina Wulff lässt nicht locker. Google hat acht Suchresultate gelöscht, die auf die angebliche Rotlichtvergangenheit von Frau Wulff verlinkt hatten.

Die Anwälte von Frau Wulff wollten insgesamt 3000 Einträge aus dem Google-Suchindex löschen lassen, darunter auch Links zu Wikipedia-Artikeln, Google kam dieser Bitte bislang jedoch nicht nach.

Derzeit zeigt Google, gibt man den Vornamen Bettina ein, nur noch wenige Ergebnisse die auf Frau Wulff hinweisen.

Da die Löschaktion in der kommenden Woche zum Thema im Internet werden wird, siehe Streisand-Effekt, wird die Google-Autovervollständigung natürlich auch wieder mehr Treffer anzeigen.

Die Suchmaschine Bing liefert zu Frau Wulff ebenfalls noch allerhand brauchbares… wurde aber von den Wulff-Anwälten noch nicht angeschrieben, warum eigentlich nicht ?

Und Yahoo sollte natürlich auch nicht vergessen werden.

Man darf also gespannt darauf sein, ob die Anwälte von Frau Wulff in dieser Sache tatsächlich Erfolg haben… und die Gerüchte über die angebliche Rotlichtvergangenheit von Frau Wulff vollständig aus dem Netz bekommen werden.

Ich glaube es nicht.

 

Formel 1: Die Sensation ist perfekt…Michael Schumacher feiert Comeback

Das Sensations-Comeback des Jahres ist perfekt: Michael Schumacher wird für den verunglückten Felipe Massa wieder in den Ferrari steigen und damit knapp drei Jahre nach seinem Rücktritt in die Formel 1 zurückkehren. In gut drei Wochen wird der 40-Jährige wieder Rennen fahren.
Fast drei Jahre nach seinem Karriereende in der “Königsklasse” wird der Rekordweltmeister im Alter von 40 Jahren, sieben Monaten und drei Tagen beim Großen Preis von Europa in Valencia für den verunglückten Felipe Massa im Ferrari an den Start gehen.
“Ich habe mich heute Nachmittag mit Stefano Domenicali und Luca di Montezemolo besprochen und wir haben gemeinsam entschieden, dass ich mich darauf vorbereiten werde, für Felipe einzuspringen”, erklärte Schumacher am Mittwoch auf seiner Internetseite zu den Gesprächen mit dem Teamchef und dem Ferrari-Vorstandsvorsitzenden.
Vor einer verbindlichen vertraglichen Verpflichtung wird Schumacher noch einige Tests durchlaufen, wie seine Sprecherin Sabine Kehm sagte. Den Rest der Saison wird Schumi für die Scuderia an der Seite von Ex-Weltmeister Kimi Räikkönen bestreiten und der Formel 1 nach dem am Mittwoch angekündigten BMW-Rückzug zum Jahresende einen kaum abzuschätzenden Hype bescheren. “Obwohl das Thema Formel 1 für mich seit langem und komplett abgeschlossen war, kann ich aus Verbundenheit zum Team diese unglückliche Situation nicht ignorieren. Als Wettkämpfer, der ich nun mal bin, freue ich mich aber auch auf diese Herausforderung”.
Niemand in der Formel-1-Geschichte kann eine solche Bilanz vorweisen wie Schumacher. Er holte sieben WM-Titel und gewann 91 seiner 250 Rennen. Den bis dato letzten Grand Prix fuhr er am 22. Oktober 2006 in Sao Paulo in Brasilien. Seitdem schloss der Kerpener mit Wohnsitz in der Schweiz immer wieder ein Comeback aus. Doch die Situation mit dem verheerenden Unfall seines einstigen “Fahrschülers” Massa in der Qualifikation zum Großen Preis von Ungarn veränderte die Situation. “Michele” Schumacher, Teil der Ferrari-Familie, fühlt sich der Scuderia verbunden.