Mach Dich nackig…

Für die Freunde von Facebook gibt es ein neues Spielzeug.

Wolfram Alpha bietet jetzt die Möglichkeit, die eigenen Aktivitäten grafisch darzustellen.


Bei Wolfram Alpha einfach “facebook report” eingeben und mit dem Facebook-Passwort bestätigen… Sekunden später sind alle Aktivitäten sauber aufbereitet… die Datenschutz-Taliban wird es freuen.

Nur 58 Sekunden

Abstimmung im Deutschen Bundestag über “Fortentwicklung des Meldewesens”

Quelle Video: Schwoab88

Der Zeitpunkt war gut gewählt, ganz Deutschland war im EM-Fieber. Deutschlang gegen Italien… an diesem 28.Juni sollte endlich deutschlandweit der langersehnte Sieg über Italien gefeiert werden, niemand dachte an den Bundestag und daran, was dieser Bundestag an diesem Donnerstag beschliessen sollte.

Und so kam es das der Bundestag fast unbemerkt von der Öffentlichkeit am Abend dieses 28. Juni die “Fortentwicklung des Meldewesens” mit den Stimmen von Schwarz-Gelb in weniger als einer Minute verabschiedete, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete und Vertreter der Presse waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern z.B. auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat und diese lediglich aktualisieren möchte!

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag am 28. Juni 2012 angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.

Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.

Patientendaten

Ach so… da war doch noch etwas… und wenn das für die betroffenen Personen nicht so katastrophal wäre, könnte man darüber auch ganz herzlich lachen und grinsend mit dem Finger in Richtung Thilo Weichert zeigen. Aber leider ist die ganze Geschichte so schlimm, dass meiner Meinung nach, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen… und zwar ALLE.

Tausende hochsensible Patientendaten psychisch schwer kranker Menschen aus Schleswig-Holstein sind monatelang frei im Internet abrufbar gewesen. Die Behörden- und Klinikbriefe, medizinischen Befunde und psychologischen Dokumentationen konnten sogar heruntergeladen werden.

Das ist genau die Geschichte, die man jetzt dem “Landesdatenschutzbeauftragten” Thilo Weichert mal ganz gepflegt um die Ohren hauen sollte und zwar so lange, bis dieser endlich seine Arbeit macht und sich um die  Sauhaufen, die es in Schleswig-Holstein offensichtlich gibt, kümmert, anstatt mit Facebook Pillepalle zu spielen.

Und wenn Weichert wegen dieser Geschichte sein Amt zur Verfügung stellen muß… um so besser.

Quelle: http://www.ln-online.de/nachrichten/3280039/daten-skandal-psychisch-kranke-im-internet-blossgestellt

“Ich will aber getrackt werden”

Image representing Facebook as depicted in Cru...

Image via CrunchBase

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.

Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen. Das ULD wird diese in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen. Eine umfassende Analyse ist einer kleinen Datenschutzbehörde wie dem ULD mit einem Wurf nicht möglich; zudem ändert Facebook kontinuierlich seine technischen Abläufe und Nutzungsbedingungen. Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen. Die Nutzenden können ihren Beitrag dazu leisten, indem sie versuchen datenschutzwidrige Angebote zu vermeiden.“

Den Nutzerinnen und Nutzern im Internet kann das ULD nur den Ratschlag geben, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile sind personenbezogen; Facebook fordert von seinen Mitgliedern, dass diese sich mit ihrem Klarnamen anmelden.

Das ULD hat seine datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook im Internet veröffentlich unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

Diese Analyse soll künftig fortgeschrieben, d. h. erweitert und präzisiert werden. Anregungen hierzu nimmt das ULD gerne entgegen per E-Mail über

facebook@datenschutzzentrum.de

Bei Nachfragen oder im Fall von allgemeinen sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

Facebook setzt Photo DNA ein

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Image via CrunchBase

Obwohl ich den Grundgedanken gut finde und auf jeden Fall unterstütze, habe ich doch auch Bedenken… denn diese Software kann eben auch zu anderen Zwecken “mißbraucht” werden.

Facebook will gemeinsam mit Microsoft gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen. Beide Unternehmen teilten mit, mit Hilfe einer von Microsoft entwickelten Software sollten auf Facebook hochgeladene Fotos daraufhin untersucht werden, ob auf ihnen mögliche Missbrauchsopfer abgebildet sind.

Mit der Technologie PhotoDNA werden die Bilder auf Facebook mit denen des Nationalen Zentrums für die Suche nach verschwundenen und missbrauchten Kindern (NCMEC) abgeglichen. Bei einem Treffer soll das Bild blockiert und den Behörden die Suche nach möglichen Tätern erleichtert werden.

Laut Microsoft wurden mit PhotoDNA bereits zwei Milliarden Bilder auf Microsoft-Internetdiensten untersucht. Dabei seien bei insgesamt 2500 Bildern Missbrauchsopfer ausgemacht worden. Mitentwickler Hany Farid, ein Informatikprofessor vom Dartmouth College, sagte, Falschmeldungen habe es nicht gegeben. Die Software werde zudem Facebook nicht langsamer machen. NCMEC-Leiter Ernie Allen sagte, Facebook werde zum Vorbild für die gesamte Internet-Industrie.

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Kreditkartendaten geklaut

Nun also doch. Nachdem SONY noch gestern behauptete, dass aus dem PlayStation Network keine Kreditkartendaten entwendet/kopiert wurden, berichtet ZDNet.de heute folgendes:

Kevin Stevens von Trend Micro teilte via Twitter mit, dass die PlayStation-Network-Hacker anscheinend auch 2,2 Millionen Kreditkartennummern erbeuten konnten. Es handle sich nicht um ein Gerücht, sondern die Informationen stammten aus einer Diskussion in einem Onlineforum.

Die Daten wurden nicht nur entwendet, sie werden auch schon fleisig eingesetzt:

Ein Angestellter von GameFly teilte mit, dass die Karte seines Kollegen für einen 1500-Dollar-Einkauf bei einem Lebensmittelladen in Deutschland genutzt worden sei. Die Bank eines Lesers von VGN365 informierte ihn über eine mysteriöse Geldbehebung über 300 Dollar. Ein Nutzer des Videospielforums Neogaf.com erzählte von widerrechtlichen Abbuchungen in Höhe von 600 Dollar.

Wer immer seine Kreditkartendaten also bei SONY hinterlegt hat, sollte spätestens am Montag seine Bank darüber informieren, dass die Daten möglicherweise in die falschen Hände gelangt sein könnten.

Zu SONY: wäre ich Kunde bei SONY und hätte ich ein Konto im PlayStation Network… wäre spätestens jetzt der Punkt erreicht, an dem ich SONY die Freundschaft kündigen würde.

Wer so mit seinen Kunden umspringt wie SONY es tut, der hat in Zukunft einfach keine Kunden mehr verdient…