BGH vs.Google Autocomplete

Eine der spannendsten, aber auch eine der verwirrendsten Folgen von Werkzeugen wie Foren, Facebook oder Twitter ist es, dass dank ihnen das Denken öffentlich wird. Was sich bisher nur im Kopf abspielte, wird durch sie allen offenbar. Wir können sehen, was andere Menschen glauben und meinen.

Hier weiter: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-05/google-autocomplete-private-gedanken

Blog offline gegangen

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Schuß vor den Bug ?

Familienpolitik und Sexismus-Debatte haben deutschen Medien mehr geschadet als gedacht. Wer  Facebook,Twitter und Co. beobachtet hat dem war schon seit Wochen klar das die Menschen im Lande langsam genug haben von den immer gleichen und teilweise recht üblen Parolen. Nun merken es auch die Verlage…

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Der Leser lässt sich eben nicht länger verschaukeln und er reagiert prompt…

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Rausgeflogen

Leistungsschutzrecht. Was könnte passieren wenn deutsche Verlage gegen Google klagen ? Beispiel Belgien 2011:

Belgische Zeitungen sind nach einer Klage gegen Google News aus dem Suchindex des Internetkonzerns geflogen. Wer die Webseiten der Zeitungen sucht, bekommt auch in der normalen Suche keine Treffer mehr angezeigt. Die Verlage hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass ihre Nachrichten auf der Aggregationsplattform Google News angezeigt werden.

Seit Freitag, dem 15. Juli 2011 bietet Google in seiner belgischen Suche keine Ergebnisse zu einigen großen deutsch- und französischsprachigen Medien aus dem Land mehr an. Betroffen ist etwa die französischsprachige belgische Tageszeitung La Libre Belgique, die zu den größten Blättern des Landes gehört.

Im September 2006 hatten die Verleger Klage wegen Verletzung des geistigen Eigentums über ihre Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse eingereicht. Copiepresse vertritt namhafte belgische Tageszeitungen wie Le Soir, die ihre Urheberrechte über Copiepresse vermarkten lassen. Ein Gericht verurteilte Google zur Einstellung der Veröffentlichung. Sollte Google dem Urteil nicht Folge leisten, drohten Strafzahlungen von 1 Million Euro pro Tag.

Der US-Konzern legte im Mai 2011 Berufung beim Appellationsgericht in Brüssel ein und verlor auch diesen Rechtsstreit.

La Capitale, eine französischsprachige belgische Zeitung, beklagt nun einen “Boykott” durch Google, bei dem der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. La Libre Belgique beklagt eine bewusste Überinterpretation des Gerichtsurteils durch den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber. Google-Sprecher William Echikson erklärte, das Urteil beziehe sich auch auf die Websuche.

Quelle: http://www.lalibre.be/

Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

Wortmarke @

Das ist kein Witz. In Deutschland haben sich Patentanwälte jetzt das @ als Wortmarke schützen lassen. Das @ !?

Ich sehe schon die nächsten Abmahnwellen durchs Land rauschen, Twitter und Co. nutzen das @ bekanntlich in unterschiedlicher Form… 

Deutschland… das Land der Dichter und Denker ? 

Update: Warum man das Sonderzeichen @ als Wortmarke eintragen kann, und jedes andere Sonderzeichen wohl auch, wird bei Internet-Law erklärt. Mich beruhigt diese Erklärung nicht.