Nachtrag zum Sachsen-Trojaner

17.10.2011 - Zum Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden

Der Chaos Computer Club hatte kritisiert, dass es bei deutschen Ermittlungsbehörden zum Einsatz von Trojanerprogrammen gekommen sei, die nicht auf die Überwachung von reinen Telekommunikationsinhalten beschränkt waren.

Eine auf Veranlassung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass derartige Programme in Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht verwendet wurden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mitgeteilt, dass das Landgericht Dresden bzw. das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden in insgesamt drei Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2006 und 2009 eine sogenannte »Quellen-TKÜ«-Maßnahme richterlich angeordnet hat. Zum einen handelte es sich dabei aber um ausschließlich auf die Überwachung von Internettelefonie gerichtete Maßnahmen. Zum anderen wurde die Software in keinem der Fälle auf den jeweiligen Computer der Beschuldigten tatsächlich aufgespielt; in zwei Fällen wegen technischer Schwierigkeiten. In dem weiteren Fall wurde von der Vollziehung des richterlichen Beschlusses abgesehen, weil die Beschuldigten festgenommen wurden. Es kam in allen drei Fällen nicht zu der Überwachung der Kommunikation.

Die drei genannten Maßnahmen waren ausschließlich auf die Überwachung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mittels des Internettelefonie-Dienstes »Skype« gerichtet und wurden im Tenor der Gerichtsbeschlüsse auch entsprechend beschränkt. Gegenstand der drei Ermittlungsverfahren war jeweils die Aufklärung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In dem Fall aus dem Jahr 2006 war mit der technischen Umsetzung das LKA Sachsen, in den beiden Fällen aus dem Jahr 2009 das Zollfahndungsamt betraut. Sowohl das LKA Sachsen als auch der Zoll haben mitgeteilt, dass es sich bei der bereitgestellten Software um Programme handelte, die für den konkreten Zielcomputer in Auftrag gegeben wurden und die ausschließlich die Überwachung der Internettelefonie mittels »Skype« ermöglicht hätten.

Staatsminister Dr. Martens: »Der Vorwurf, dass einige der von deutschen Ermittlungsbehörden eingesetzten ‚Trojaner’ nicht nur zur Telekommunikationsüberwachung genutzt werden, hat berechtigte Befürchtungen ausgelöst. In sächsischen Ermittlungsverfahren hat es derartige Einsätze nicht gegeben. Bis zur Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, insbesondere bis sichergestellt ist, dass neue Softwareprogramme allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, kommen in Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften sogenannte Trojaner nicht zum Einsatz. Eine Installation von ‚Trojanern’, die auch eine Online-Durchsuchung ermöglichen würden, wird es in Sachsen auch weiterhin nicht geben. Ich werde keinesfalls zweifelhafte Ermittlungsinstrumente akzeptieren, die geeignet wären, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den grundrechtlichen Schutz ihrer Privatsphäre bei der PC-Nutzung nachhaltig zu zerstören.«

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/2674.php

»Bayerntrojaner« Strafanzeige

Die Piratenpartei Bayern erstattete heute zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware »Bayerntrojaner« Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen.

Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der Landesvorstand unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Bayern, formulierte klare Erwartungen: »Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen.«

Hier weiter: Piratenpartei Deutschland

Nacktscanner wird am Flughafen Hamburg getestet

Nun also doch, erstmals wird ein Körperscanner für Kontrollen an Flughäfen in Deutschland eingesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sagte dazu,

die Bundespolizei habe mehrere Geräte (Body Imaging Screeners) intensiv geprüft und mit dem Hersteller weiterentwickelt. “Es gibt dabei keine echten Körperbilder. Gegenstände werden auf einer schematischen Personendarstellung wie Strichmännchen dargestellt”,  es handle sich also nicht um einen “Nacktscanner”, bei dem Konturen und Körper-Details der Menschen zu erkennen sind. Die im Körperscanner erzeugten Daten würden zudem sofort nach der Kontrolle gelöscht,

Der Scanner durchleuchtet Passagiere in nur zwei Sekunden bis auf die Haut und kann am Körper versteckten Sprengstoff oder Waffen entdecken. Verdächtige Stellen werden mit einem roten Punkt auf dem Monitor markiert. Dort können die Sicherheitskräfte dann gezielt suchen.

Der Körperscanner, den die Bundespolizei am Flughafen Hamburg testet, verwendet sogenannte Millimeterwellen. Diese seien nicht gefährlich, betonte der Innenminister. “Die Experten haben sorgfältig gemessen und festgestellt, dass von der Strahlung im Körperscanner keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht.”

Trotz umfangreicher Tests ist der Körperscanner angeblich noch nicht serienreif. Er schlage zur Zeit noch eher zu oft als zu selten an, sagte de Maiziere. Ziel des Feldtests sei es daher, diese “Kinderkrankheiten” zu beseitigen, erklärte der CDU-Politiker. “Wir wollen auch feststellen, ob der Körperscanner die Kontrollen tatsächlich schneller macht als bisher.” Ob und wann alle deutschen Flughäfen mit den Geräten ausgestattet werden, hängt vom Ergebnis des Hamburger Tests ab. Jedem Passagier ist es freigestellt, ob er an dem Scanner-Test teilnehmen möchte. De Maiziere kündigte an, während der Testphase würden die Passagiere, die mitmachen, nach Ihrer Meinung befragt.

BKA-Gesetz: DJV stellt Beschwerde vor

„Gegen die Einschränkung der Bürgerrechte und der Pressefreiheit durch das BKA-Gesetz hilft nur noch der Gang nach Karlsruhe.“
Mit diesen Worten begrüßte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am heutigen Vormittag in Berlin die öffentliche Vorstellung der Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz. Verfassungsbeschwerde erheben der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, der psychologische Psychotherapeut Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.
„Das BKA-Gesetz ist in vielen Punkten verfassungswidrig“, betonte Ex-Innenminister Gerhart R. Baum. Hervorzuheben seien insbesondere die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten. „Von den Auswirkungen dieses Gesetzes sind nicht nur die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen“, kritisierte Baum.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen.“ Dem Ausgang des Rechtsstreits sehe er mit Zuversicht entgegen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Es war nur eine Frage der Zeit und die heimliche Online-Durchsuchung privater Rechner wird ausgeweitet

Generalbundesanwältin: Heimliche Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern.

“Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können”,

sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können.

“Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken”,

erklärte Harms.
Bedenken von Datenschützern wies Harms zurück.

“Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität”,

sagte sie.

“Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren.”

Solche Diskussionen kämen ihr ohnedies merkwürdig vor.

“Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis”,

sagte sie.

Artikel: heise.de

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Zierckes feuchte Träume…

BKA-Chef will Bundestrojaner auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der “Industrialisierung” von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet “Paroli bieten zu können”, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung “auf dem System” zu sein.
Die Ermittler müssten “auf dem Gerät sein”, um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.

heise.de