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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Ärgerlich…

 

Also damit konnte ja nun wirklich niemand rechnen.

Nach vorläufigen Erkenntnissen der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) fehlen der Regierung von Ministerpräsident Antonis Samaras derzeit rund 20 Milliarden Euro, also fast doppelt so viel wie zuletzt eingeräumt.

Zudem hat Antonis Samaras  bereits mehrfach angefragt, ob die öffentlichen Gläubiger bereit wären, auf die Rückzahlung von Schulden zu verzichten.

Die griechische Regierung verhandelt derzeit mit Vertretern der Troika darüber, wie Einsparungen über 11,5 Milliarden Euro aufgebracht werden können.

Und was sagt die deutsche Regierung dazu ?

Erst wenn der Bericht der Troika vorliege, könne über die weiteren Schritte entschieden werden, sagte ein Regierungssprecher in Berlin. 

 

Kein guter Tag

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM freigemacht.

Die deutsche Regierung muß lediglich völkerrechtlich sicherstellen, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro für den ESM nicht am Bundestag vorbei erhöht werden kann.

Den Klagen mehrerer Rechts-Professoren und Abgeordneter mehrerer Parteien hatten sich mehr als 37.000 Bürger angeschlossen – damit handelt es sich um die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.

Kläger und Euro-Skeptiker aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition zeigten sich von dem Urteil und der neuen Rolle der EZB enttäuscht.

“Vorbild für die EZB war eigentlich die Bundesbank. Jetzt entwickelt sie sich eher zu einer Banca Italia”,

sagte der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch. Sein Fraktionskollege Wolfgang Bosbach sagte:

“Jetzt wird aus dieser Währungsunion durch die Vergemeinschaftung von Schulden zunächst eine Haftungsunion und am Ende wohl (…) eine Transferunion.”

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sagte, die EZB habe sich zum dritten, von niemandem kontrollierten Euro-Rettungsschirm entwickelt. Trotzdem sei seine Klage ein großer Erfolg: “Ein Europa, das nicht demokratisch und rechtsstaatlich verfasst ist, hat keine Zukunft.” Ex-Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD), die den Verein “Mehr Demokratie” vertritt, sagte, die völkerrechtliche Festschreibung der Höchstgrenze sei eine Ohrfeige für die Mehrheit im Bundestag und für die Regierung.

Quelle: Reuters

Ausverkauf beginnt

Das Bundesverfassungsgericht wird kommenden Mittwoch trotz Befangenheitsanträgen gegen einen der beteiligten Richter sein Urteil über den Euro-Rettungsschirm ESM fällen.

Gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Verfassungsrichter Peter Huber, sind zwei Befangenheitsanträge eingegangen, bestätigte die Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe am Donnerstag.

Einer der beiden Befangenheitsanträge ist für die bevorstehende Entscheidung nicht relevant, da die mit ihm verknüpfte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM in diesem Verfahren nicht behandelt werde.

Der andere Antrag kommt aus dem Kreis der rund 12.000 ursprünglichen Kläger.

“Dieser Befangenheitsantrag gibt keinen Anlass, den Termin am 12. September zu verschieben”,

sagte die Sprecherin.

Eine deutsche Tageszeitung berichtete am Donnerstag, eine Klägerin habe gegen Huber einen Befangenheitsantrag gestellt, weil dieser für den Verein “Mehr Demokratie” tätig gewesen sei. Der Verein hatte beim Bundesverfassungsgericht die Klage gegen den Ende Juni beschlossenen ESM-Vertrag und den europäischen Fiskalpakt für schärfere Haushaltsdisziplin eingereicht.

Dieses Gesetz ist verfassungswidrig, weil es zu einer unbegrenzten Haftung Deutschlands für andere Euro-Staaten führen wird und der deutsche Bundestag keine demokratische Kontrolle ausüben kann. Die Klage hielt den ursprünglich für Juli geplanten Start des ESM auf. Der Rettungsschirm kann mit insgesamt 500 Milliarden Euro pleitebedrohten Euro-Staaten über Kredite oder Anleihekäufe zur Seite stehen.

Allein Deutschland haftet für mehr als 200 Milliarden Euro.

Das Verfahren ist im Kampf um die Stabilisierung der Währungsunion entscheidend und sprengt von der Anzahl der Kläger her die bisherigen Dimensionen bei Verfassungsbeschwerden. Allein der Verein “Mehr Demokratie” vertritt über das Klagebündnis inzwischen rund 37.000 Bürgerinnen und Bürger. 

Kein Filterzwang

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Der EuGH folgte damit im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April 2011.

Zugangsanbieter können  nicht zum Einbau elektronischer Filter gezwungen werden, um das Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines belgischen Internetproviders in einem verkündeten Urteil.

Demnach dürfen solchen Diensteanbietern keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10).

Im aktuellen Fall hatte die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, das Gema-Pendant SABAM, geklagt, weil Internetnutzer Musik über den Provider Scarlet heruntergeladen hatten, ohne die Musik zu bezahlen. Sie nutzten dafür ein sogenanntes Peer-to-Peer-Programm. Damit können Nutzer direkt Verbindung zu Rechnern anderer Nutzer aufnehmen, um mit diesen Daten auszutauschen – zum Beispiel Musikdateien.

Der Provider war deshalb zunächst von einem belgischen Gericht verpflichtet worden, elektronische Sperrfilter einzubauen. Auf die Berufung des Providers entschied der EuGH nun, dass solch eine aktive Überwachung sämtlicher Kundendaten einer „allgemeinen Überwachung“ gleichkomme, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Zudem würde solch eine Pflicht zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste.

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