Kein Filterzwang

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Der EuGH folgte damit im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April 2011.

Zugangsanbieter können  nicht zum Einbau elektronischer Filter gezwungen werden, um das Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines belgischen Internetproviders in einem verkündeten Urteil.

Demnach dürfen solchen Diensteanbietern keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10).

Im aktuellen Fall hatte die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, das Gema-Pendant SABAM, geklagt, weil Internetnutzer Musik über den Provider Scarlet heruntergeladen hatten, ohne die Musik zu bezahlen. Sie nutzten dafür ein sogenanntes Peer-to-Peer-Programm. Damit können Nutzer direkt Verbindung zu Rechnern anderer Nutzer aufnehmen, um mit diesen Daten auszutauschen – zum Beispiel Musikdateien.

Der Provider war deshalb zunächst von einem belgischen Gericht verpflichtet worden, elektronische Sperrfilter einzubauen. Auf die Berufung des Providers entschied der EuGH nun, dass solch eine aktive Überwachung sämtlicher Kundendaten einer „allgemeinen Überwachung“ gleichkomme, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Zudem würde solch eine Pflicht zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste.

Related articles

Gäfgen-Prozess droht zu platzen

Landeszeichen von Hessen rot / Symbol of Hesse red

Image via Wikipedia

Die Urteilsverkündung im Prozess um Schmerzensgeldforderungen des Kindsmörders Magnus Gäfgen droht vorerst zu platzen.

Gäfgens Anwalt stellte gegen die zuständige vierte Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main einen Befangenheitsantrag, wie der Anwalt und ein Gerichtssprecher bestätigten. Demnach geht es um den Verdacht, dass die Richter nicht alle Unterlagen gründlich genug abgearbeitet hätten.

“Der Antrag ist heute Morgen eingegangen”, sagte der Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Ursprünglich hatte die zuständige Kammer für Donnerstag ein Urteil zu Gäfgens Forderungen gegenüber dem Land Hessen angekündigt. Ob bis dahin über den Befangenheitsantrag entschieden ist, ist laut Gericht derzeit offen. “Im Moment” ist der Termin am Donnerstag aber “nicht aufgehoben”, sagte der Sprecher.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer begründete den Befangenheitsantrag mit der Besorgnis, “dass die Kammer eine Vorfestlegung auf ein Urteil getroffen” habe. Dem Gericht seien noch bis Mitte Juli umfangreiche Schriftsätze sowie Hinweise auf Verfahrensfehler vorgelegt worden. Das Gericht habe aber nur wenige Tage nach Erhalt des letzten Schriftstücks ein Urteil für den 4. August angekündigt. Daher stellt sich nach Auffassung Heuchemers die Frage, ob die zuständigen Richter das gesamte Material in so kurzer Zeit “gelesen, geprüft, gewürdigt und mit allen Mitgliedern der Kammer beraten” haben.

Weiterlesen

Wir setzen doch nur EU-Recht um… Todesstrafe wieder möglich…

Seit Mitternacht des 1. Dezember gilt der neue Reformvertrag der Europäischen Union. Der sogenannte Lissabon-Vertrag (früher hieß er mal EU-Verfassung ) bildet die Basis für eine EU, die künftig angeblich demokratischer funktionieren soll…

Seit heute gilt aber auch: Todesstrafe innerhalb der EU wieder möglich

Zitat aus der sog. EU-GrundrechteCharta:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den
Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen
angewendet werden …”

Bekanntlich leben wir in “Kriegszeiten”… wie uns vergangene Woche vom neuen Verteidigungsminister am Fall Afghanistan noch einmal deutlich gemacht wurde.
Somit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis in Deutschland geltendes Recht abgeändert werden wird.
Zur Begründung wird es wieder heißen:
Wir setzen doch nur EU-Recht um…

Dazu bitte auch hier lesen:

EU Telekompaket durchgewunken,keine Verbesserung für die Bürger

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Sitzung dem sogenannten Telekompaket zugestimmt. Das Telekompaket der Europäischen Union ist ein Bündel aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekommarktes vorantreiben will.

“Es gab 510 Zustimmungen, 40 waren dagegen und 24 enthielten sich. Die Abstimmung war sehr kurz und schmerzlos”,

sagte eine Sprecherin des EU-Parlaments.

Das Paket, auch als EU-Review bezeichnet, beinhaltet die Überarbeitung von fünf Richtlinien aus dem Jahre 2002 des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung.

Stark umstritten war bis zuletzt, ob Internetnutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf – etwa im Fall von rechtswidrig hergestellten Kopien. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür Hürden in Form eines “fairen und unabhängigen Rechtsverfahrens” geben soll.
Weiterlesen

EU: Keine Internetsperre auf Zuruf

Heute Nacht haben sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament bei den Verhandlungen zum Telekompaket über die Frage von Internetsperren für Verbraucher auf einen Kompromiss geeinigt. Internetsperren bei Rechtsverletzungen sind danach nur in engen Grenzen zulässig.

EU-Bürger bekommen eine neue Freiheit, die Internetfreiheit. Damit ist der Weg zur Verabschiedung des von der EU-Kommission vor zwei Jahren vorgeschlagenen Telekompakets frei. Der jetzt einstimmig vereinbarte Kompromiss ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, Kommission und dem Parlament.

Annex 1

The new Internet Freedom Provision

Article 1(3)a of the new Framework Directive

“Measures taken by Member States regarding end-users’ access to or use of services and applications through electronic communications networks shall respect the fundamental rights and freedoms of natural persons, as guaranteed by the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and general principles of Community law

Any of these measures regarding end-users’ access to or use of services and applications through electronic communications networks liable to restrict those fundamental rights or freedoms may only be imposed if they are appropriate, proportionate and necessary within a democratic society, and their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards in conformity with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and general principles of Community law, including effective judicial protection and due process. Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard of the person or persons concerned, subject to the need for appropriate conditions and procedural arrangements in duly substantiated cases of urgency in conformity with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms . The right to an effective and timely judicial review shall be guaranteed.”

Rat und Parlament hatten sich zuvor nicht darauf verständigen können, ob Internetsperren beispielsweise für Urheberrechtsverletzer zulässig sein oder verboten werden sollten. Während der Ministerrat die Entscheidung allein den Mitgliedstaaten überlassen wollte, unternahm das Parlament mehrere Versuche, Internetsperren generell auszuschließen. Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, Internetsperren nicht auszuschließen. Sie werden aber nur in den eng umrissenen Grenzen einer neuen “Bestimmung zur Internetfreiheit / Artikel 1(3)a der EU-Richtlinie zum Telekompaket zulässig sein.

Reblog this post [with Zemanta]

Iren sagen Ja zu EU-Vertrag

Irland hat dem EU-Vertrag von Lissabon im zweiten Anlauf zugestimmt.

Das bestätigte der irische Ministerpräsident Brian Cowen in Dublin.
“Die Iren haben mit klarer Stimme gesprochen. Es ist ein guter Tag für Irland und ein guter Tag für Europa.” Die Abstimmung sei “eine Willenserklärung, im Herzen Europas zu bleiben”, so Cowen.

Mit überwältigender Mehrheit von 67,1 stimmten die Iren in einem zweiten Anlauf dem neuen EU-Vertrag von Lissabon zu. Beim ersten Referendum im Juni vergangenen Jahres hatten noch 53,4 Prozent gegen den Vertrag gestimmt.

Entscheidende Hürde

Das Referendum am Freitag war eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur endgültigen Ratifizierung des komplizierten Vertragswerkes, das die EU schlagkräftiger machen soll. Der Blick richtete sich nun auf Tschechien und Polen, deren Präsidenten beide den Vertrag noch nicht ratifiziert haben.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte in Brüssel, es sei “ein großer Tag” für Europa. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft sprach von einem “Sieg für ganz Europa”.

Related Articles

Reblog this post [with Zemanta]