BGH vs.Google Autocomplete

Eine der spannendsten, aber auch eine der verwirrendsten Folgen von Werkzeugen wie Foren, Facebook oder Twitter ist es, dass dank ihnen das Denken öffentlich wird. Was sich bisher nur im Kopf abspielte, wird durch sie allen offenbar. Wir können sehen, was andere Menschen glauben und meinen.

Hier weiter: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-05/google-autocomplete-private-gedanken

Blog offline gegangen

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

Post von Frau Wulff

Bettina Wulff lässt nicht locker. Google hat acht Suchresultate gelöscht, die auf die angebliche Rotlichtvergangenheit von Frau Wulff verlinkt hatten.

Die Anwälte von Frau Wulff wollten insgesamt 3000 Einträge aus dem Google-Suchindex löschen lassen, darunter auch Links zu Wikipedia-Artikeln, Google kam dieser Bitte bislang jedoch nicht nach.

Derzeit zeigt Google, gibt man den Vornamen Bettina ein, nur noch wenige Ergebnisse die auf Frau Wulff hinweisen.

Da die Löschaktion in der kommenden Woche zum Thema im Internet werden wird, siehe Streisand-Effekt, wird die Google-Autovervollständigung natürlich auch wieder mehr Treffer anzeigen.

Die Suchmaschine Bing liefert zu Frau Wulff ebenfalls noch allerhand brauchbares… wurde aber von den Wulff-Anwälten noch nicht angeschrieben, warum eigentlich nicht ?

Und Yahoo sollte natürlich auch nicht vergessen werden.

Man darf also gespannt darauf sein, ob die Anwälte von Frau Wulff in dieser Sache tatsächlich Erfolg haben… und die Gerüchte über die angebliche Rotlichtvergangenheit von Frau Wulff vollständig aus dem Netz bekommen werden.

Ich glaube es nicht.

 

Kein Filterzwang

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Der EuGH folgte damit im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April 2011.

Zugangsanbieter können  nicht zum Einbau elektronischer Filter gezwungen werden, um das Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines belgischen Internetproviders in einem verkündeten Urteil.

Demnach dürfen solchen Diensteanbietern keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10).

Im aktuellen Fall hatte die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, das Gema-Pendant SABAM, geklagt, weil Internetnutzer Musik über den Provider Scarlet heruntergeladen hatten, ohne die Musik zu bezahlen. Sie nutzten dafür ein sogenanntes Peer-to-Peer-Programm. Damit können Nutzer direkt Verbindung zu Rechnern anderer Nutzer aufnehmen, um mit diesen Daten auszutauschen – zum Beispiel Musikdateien.

Der Provider war deshalb zunächst von einem belgischen Gericht verpflichtet worden, elektronische Sperrfilter einzubauen. Auf die Berufung des Providers entschied der EuGH nun, dass solch eine aktive Überwachung sämtlicher Kundendaten einer „allgemeinen Überwachung“ gleichkomme, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Zudem würde solch eine Pflicht zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste.

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Zensur über den neuen Jugendmedienschutz…Kindernet für Erwachsene

Manchmal frage ich mich, ob wir um Deutschland herum nicht doch lieber eine drei Meter hohe Mauer mit Selbstschussanlagen und Natodraht obendrauf errichten sollten… um die restliche Welt vor den Deutschen und deren Regulierungswahn effektiv zu schützen.

Mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) werden in Deutschland jetzt Kennzeichnungspflicht und -jetzt bitte anschnallen und festhalten- Sendezeiten für Internetinhalte eingeführt…

Zwar ist die Kennzeichnung von Inhalten laut dem neuen Staatsvertrag nicht verpflichtend. Anbieter von Inhalten, die Minderjährige “in ihrer Entwicklung beeinträchtigen” könnten, dürfen allerdings nicht untätig bleiben. Unter Umständen reicht es, für Kinder unter 12 Jahren ungeeignete Inhalte von eigens für Kinder gedachten Angeboten zu trennen. Sind 13- bis 18-Jährige im Sinne des Jugendschutzes gefährdet, müssen die Inhalte für Filterlösungen entsprechend gekennzeichnet werden oder aber nur zu bestimmten “Sendezeiten” angeboten werden.

Teletubbie-Internet für Erwachsene sozusagen… oder anders gesagt, ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte angesichts immer neuer Regelungen für ein Medium, welches nicht reguliert zu werden braucht bzw. welches sich gar nicht regulieren lässt…

Hier der Link zum Beitrag