BGH vs.Google Autocomplete

Eine der spannendsten, aber auch eine der verwirrendsten Folgen von Werkzeugen wie Foren, Facebook oder Twitter ist es, dass dank ihnen das Denken öffentlich wird. Was sich bisher nur im Kopf abspielte, wird durch sie allen offenbar. Wir können sehen, was andere Menschen glauben und meinen.

Hier weiter: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-05/google-autocomplete-private-gedanken

Es geht hier weiter…

So haben sich Springer/Burda und Co. die Sache mit dem LSR sicherlich nicht vorgestellt.

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In der Praxis hat ein Verstoß gegen die Notifizierungspflichten gravierende Folgen: Ohne Notifizierung darf das Leistungsschutzrecht nicht in Kraft treten. Eine Missachtung der Notifizierungspflichten zieht die Unanwendbarkeit der Vorschrift nach sich, so dass die Vorschrift an einem erheblichen formalen Mangel leidet. [1]

Damit nicht genug, in Artikel2 Punkt 8 der  Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Stand 2009) wird ausdrücklich festgestellt:

Der Schutz dieser Übereinkunft besteht nicht für Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, die einfache Zeitungsmitteilungen darstellen. [2]

Aus meiner Sicht ist somit das LSR vom Tisch und wird in Deutschland nicht zur Anwendung kommen.

Quelle zu [1] http://www.anwaltzertifikat.de/jportal/portal/t/16eq/page/azo.psml;jsessionid=DD1D6FC9BB6A408C528259249AA8B26B.jp64?nid=jazo-AZOIT00002313cmsuri=%2Fazo%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle zu [2] 0.231.15.de PDF

 

Blog offline gegangen

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Bundesrat hat Leistungsschutzrecht verabschiedet

20 Sekunden, länger hat man heute im Bundesrat nicht gebraucht um den größten Unsinn aller Zeiten zu verabschieden. Der Entwurfstext von FDP und Union wurde von den Ländern dabei nicht mal beanstandet, obwohl Linkspartei, Grüne und SPD den Text vorab schwer kritisiert hatten.

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Fällt auf Knopfdruck um, Steinbrück hat nichts begriffen…

 

 

Obwohl führende Sozialdemokraten und Netzpolitiker der SPD vollmundig angekündigt hatten, das Leistungsschutzrecht im Bundesrat blockieren zu wollen, stimmten sie am Ende doch dafür… es stehen schliesslich Wahlen an und man braucht eine gnädige Presse. Die Erklärung von Peer Steinbrück (SPD) dazu:

Ein Vermittlungsverfahren ist der falsche Weg. Es ist sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern. Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten können, dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt.

Diesen Wortsalat verstehe wer will… klar ist nur, auch die SPD will ein Leistungsschutzrecht für deutsche Verlage. Das dieses Leitungsschutzrecht zukünftig massive Probleme bringen wird, wird dabei tapfer ausgeblendet.

Quelle: http://www.gn-online.de/de/lokales/aktuelles/artikel.html?artikelid=4444

 

 

 

Schuß vor den Bug ?

Familienpolitik und Sexismus-Debatte haben deutschen Medien mehr geschadet als gedacht. Wer  Facebook,Twitter und Co. beobachtet hat dem war schon seit Wochen klar das die Menschen im Lande langsam genug haben von den immer gleichen und teilweise recht üblen Parolen. Nun merken es auch die Verlage…

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Der Leser lässt sich eben nicht länger verschaukeln und er reagiert prompt…

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Finger weg von Snippets

Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.

Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter  des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.

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Und hier der nächste Teil der Erklärung:

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Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !

Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.